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Anweisungen oder Gesetz befolgen? Was tun, wenn Vorgesetzter Gesetz nicht befolg

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Lars73:
Er muss (wenn er keinen Pass hat) einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

BVB:

--- Zitat von: Lars73 am 13.05.2019 14:43 ---Er muss (wenn er keinen Pass hat) einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

--- End quote ---

Genau, und auch dann ja, wenn er keinen explizit beantragen will oder beantragt hat, sondern weil er ja muss, damit er einen gültigen Ausweis hat, sofern er keinen gültigen Pass hat. ;-)

Lars73:
Wenn er nicht beantragt ist auch keiner auszustellen. Man muss dann halt die Sanktionen laufen lassen.

BVB:

--- Zitat von: Lars73 am 13.05.2019 15:09 ---Wenn er nicht beantragt ist auch keiner auszustellen. Man muss dann halt die Sanktionen laufen lassen.

--- End quote ---

Stimmt auch.

Hast Du da Erfahrungswerte?

Beim alten AG war es nur mind. doppelt so hoch, wie der vorläufige gekostet hätte. Je nachdem, wie lang der alte ungültig ist.

BaWülerin:
Eine Person kann sich entweder ausreichend mit einem gültigen Personalausweis ODER Reisepass ausweisen. Insofern kämen Sanktionen bei nicht mehr gültigem Personalausweis und fehlendem Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen wahrscheinlich nur dann in Betracht, wenn die Person keinen gültigen Reisepass hat oder?

Bei uns wird von Seiten der Gemeinde nach einem gültigen Reisepass für die Übergangszeit gefragt und ansonsten der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises "freundlich aufgedrängt".

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