Autor Thema: Anweisungen oder Gesetz befolgen? Was tun, wenn Vorgesetzter Gesetz nicht befolg  (Read 5019 times)

BVB

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Hallo,

vielleicht gibt es hier bereits entsprechende Beiträge. Tut mir also Leid, dass ich nicht das ganze Forum danach durchgeforscht habe.

Ich habe vor ein paar Monaten den AG gewechselt. Von BüBü zu BüBü! ;-) Erst hatte ich die EG 5, jetzt die EG 8! ;-) Dank zusätzlicher Aufgaben in der Kfz-Zulassung. So weit, so gut.

Mir sind also Pass- und Ausweisbeantragung usw. usf. kein Fremdwort.

Beim alten AG war es so, also gesetzeskonform, dass wir nur Urkunden von Antragsstellern verlangt haben, wenn irgendwas komisch war sozusagen. Also fast nie! Beim neuen AG ist es so, der Amtsleiter möchte von allen Geburts- oder Heiratsurkunde haben, wenn Ausweise oder Pässe beantragt werden. Das nervt! Es verzögert die Bearbeitung, es ist nicht bürgerfreundlich, weil unnötig und ich weiß, dass man es nicht verlangen muss!

Dann gibts noch die Sache mit den den vorläufigen Persos. Lt. Gesetz hat jeder Bürger ab 16 einen GÜLTIGEN Ausweis oder Pass zu haben. Kommt jetzt hier jemand und möchte einen neuen Perso beantragen und der alte ist schon, keine Ahnung wie lange abgelaufen, dann soll der Antragssteller nur einen vorläufigen Perso bekommen, wenn er diesen explizit möchte. Fragt man danach, erhält man eh immer die Antwort "Nein". Dabei verfügt der Antragssteller aber nicht (mehr) über einen gültigen Ausweis. Streng genommen müsste man ja dem Gesetz eben nach für die Zeit einen vorläufigen ausstellen, bis der neue da ist. Oder sehe ich das und der alte AG falsch?

Ich frage mich halt, soll ich mein Ding durchziehen, also nach Gesetz und höre nicht auf den neuen Amtsleiter und riskiere vielleicht meinen Job oder höre ich auf den und befolge nicht das Gesetz und bekomme vielleicht deswegen anderweitig Ärger?

Was meint ihr?

Grüße

PS: Mein Nick hat nichts mit dem Fußballverein zu tun! ;-)

Lars73

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Der vorläufige Personalausweis muss m.E. nur auf Antrag hin ausgestellt werden. Wenn er nicht beantragt wird muss man halt überlegen ob man es sanktioniert. (Es wäre ja auch noch zu prüfen ob er ggf. einen Pass hat.

Hinsichtlich Geburtsurkunde etc. siehe die Diskussion hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111836.0.html

Gibt es eine schriftliche Anweisung? Soweit man diese für nichts rechtskonform hält wäre darauf hinzuweisen. Bzw. man könnte den Verzicht auf die Urkunden als Verbesserung anregen.

Organisator

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Grundsätzlich bei Fragen zur Rechtmäßigkeit:

Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

Für den Tarifbereich wird es bestimmt etwas Entsprechendes geben...

inter omnes

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Die Verwaltung - und mithin alle Amtsträger - sind an Recht und Gesetz gebunden, Art. 20 Abs. 3 GG.

Hinsichtlich der Remonstrationspflicht, gelten für Tarifbeschäftigte im haftungsrechtlichen Sinne die bereits genannten beamtenrechtlichen Grundsätze entsprechend. Praktisch empfiehlt es sich, die Remonstration schriftlich an den nächsten Dienstvorgesetzten zu richten und über das Ergebnis einen Aktenvermerk anzufertigen.

BVB

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Danke soweit.

Oder sehe ich das mit dem vörläufigen in etwa falsch?

Einerseits steht ja im PAausWG, dass man einen gültigen haben muss, andererseits, dass man einen vorläufigen nur bekommt, wenn man glaubhaft machen kann, dass man einen benötigt. Hab ich da ne Lücke im Hirn oder ist das ne Lücke im Gesetz? Wenn ich keinen gültigen (mehr) habe, einen neuen beantrage, müsste ich doch streng genommen für die Zeit, bis der neue kommt, einen vorläufigen ausgestellt bekommen, oder!?

Lars73

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Er muss (wenn er keinen Pass hat) einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

BVB

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Er muss (wenn er keinen Pass hat) einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Genau, und auch dann ja, wenn er keinen explizit beantragen will oder beantragt hat, sondern weil er ja muss, damit er einen gültigen Ausweis hat, sofern er keinen gültigen Pass hat. ;-)

Lars73

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Wenn er nicht beantragt ist auch keiner auszustellen. Man muss dann halt die Sanktionen laufen lassen.

BVB

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Wenn er nicht beantragt ist auch keiner auszustellen. Man muss dann halt die Sanktionen laufen lassen.

Stimmt auch.

Hast Du da Erfahrungswerte?

Beim alten AG war es nur mind. doppelt so hoch, wie der vorläufige gekostet hätte. Je nachdem, wie lang der alte ungültig ist.

BaWülerin

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Eine Person kann sich entweder ausreichend mit einem gültigen Personalausweis ODER Reisepass ausweisen. Insofern kämen Sanktionen bei nicht mehr gültigem Personalausweis und fehlendem Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen wahrscheinlich nur dann in Betracht, wenn die Person keinen gültigen Reisepass hat oder?

Bei uns wird von Seiten der Gemeinde nach einem gültigen Reisepass für die Übergangszeit gefragt und ansonsten der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises "freundlich aufgedrängt".

Bastel

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Mal so eine Frage nebenbei. Meiner ist seit dem letzten Jahr abgelaufen, besitze aber noch einen gültigen Reisepass.

Ist das jetzt ein Problem?

Kat

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Nein kein Problem. Du hast ja ein gültiges Ausweispapier.

TheITGuy

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Aber nicht nur in der Größe ist ein Personalausweis praktischer.

Da im Reisepass keine Anschrift steht, ist bei den meisten Vorgängen, bei denen man sich ausweisen muss, die Vorlage eine aktuellen (meist weniger als 6 Monate alten) Meldebescheinigung notwendig.