Förderliche Zeiten können nach § 28 (2) Satz 1 BBesG ganz oder teilweise anerkannt werden. Bzgl. meiner Verbeamtung bei einer Bundesoberbehörde führe ich gerade Diskussionen dazu.
Unsere Personalabteilung kennt offenbar nur drei Fälle, und zwar unabhängig von einem etwaigen Sachzusammenhang der vorherigen Tätigkeiten:
Zeiten mit gleichwertigen Tätigkeiten (d.h. gleiche Laufbahngruppe): Anerkennung zu 100 %
Zeiten mit Tätigkeiten in der nächstniedrigen Laufbahngruppe: Anerkennung zu 50 %
Andere Zeiten: Keine Anerkennung.
Daher würde mich interessieren, ob das so üblich ist. Gibt es evtl. Beispiele für andere anteilige Berücksichtigungen als 50 % bei Tätigkeiten in der nächstniedrigen Laufbahn? In der VwV bzw. Kommentaren zum BBesG habe ich leider nichts Konkretes finden können. Vielen Dank schonmal!