Autor Thema: Verbeamtung: Erfahrungszeit, förderliche Zeiten nach § 28 (2) Satz 1 BBesG  (Read 3161 times)

okiehh

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Förderliche Zeiten können nach § 28 (2) Satz 1 BBesG ganz oder teilweise anerkannt werden. Bzgl. meiner Verbeamtung bei einer Bundesoberbehörde führe ich gerade Diskussionen dazu.

Unsere Personalabteilung kennt offenbar nur drei Fälle, und zwar unabhängig von einem etwaigen Sachzusammenhang der vorherigen Tätigkeiten:
Zeiten mit gleichwertigen Tätigkeiten (d.h. gleiche Laufbahngruppe): Anerkennung zu 100 %
Zeiten mit Tätigkeiten in der nächstniedrigen Laufbahngruppe: Anerkennung zu 50 %
Andere Zeiten: Keine Anerkennung.

Daher würde mich interessieren, ob das so üblich ist. Gibt es evtl. Beispiele für andere anteilige Berücksichtigungen als 50 % bei Tätigkeiten in der nächstniedrigen Laufbahn? In der VwV bzw. Kommentaren zum BBesG habe ich leider nichts Konkretes finden können. Vielen Dank schonmal!

ReKo1808

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Guten Morgen!

Also bei mir wurden meine 2 Monate Facharbeiter-Tätigkeit zu 100% angerechnet. Ich meine aber, dass das nur der Fall war weil meine Ausbildung Voraussetzung für die Laufbahn im mittleren technischen Dienst war. Hätte ich nach meiner Ausbildung einen völlig anderen Beruf ausgeübt, wäre diese Zeit vermutlich nicht angerechnet worden.