Autor Thema: Zwangsversetzung  (Read 3462 times)

Frau Hase

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Zwangsversetzung
« am: 14.05.2019 08:08 »
Guten Morgen
ich wurde aus Personalmangel in ein anderes Amt zwangsversetzt. Ich bin schon ewig in EG 11 eingestuft. Nun bin ich einem Amt, in dem alle EG 10 bekommen. Ich mache die gleiche Arbeit. Die Kollegen haben (vor meiner Versetzung) bereits einen Höhergruppierungsantrag gestellt, der wohl abgelehnt werden soll. Muss ich damit rechnen, irgendwann zurückgestuft zu werden? Wenn ja: In welcher Frist müsste das geschehen? Lieben Dank und sonnige Grüße

Kat

  • Gast
Antw:Zwangsversetzung
« Antwort #1 am: 14.05.2019 08:13 »
Man ist in die Gehaltsgruppe einruppiert, die der Wertigkeit der übertragenen Arbeiten entspricht. Fristen gibt es da nicht.

Spid

  • Gast
Antw:Zwangsversetzung
« Antwort #2 am: 14.05.2019 08:37 »
Die nicht nur vorübergehende Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit, die nicht der bisherigen Eingruppierung entspricht, ist nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt. Dem AG sollte schriftlich erklärt werden, daß man nicht bereit ist, eine Tätigkeit auszuüben, die einer anderen als der bisherigen Entgeltgruppe entspricht, damit nicht durch die Ausübung der Tätigkeit ein implizites Einverständnis zur eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung entsteht.