Autor Thema: Sekretärin mit Bachelor  (Read 17842 times)

dmmx

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #15 am: 16.05.2019 11:23 »
Trotzdem ist es Scheiße, wenn qualifizierte Leute im ÖD ausgebeutet werden.

Spid

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #16 am: 16.05.2019 11:32 »
Inwiefern wäre derlei geschildert worden?

Feidl

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #17 am: 16.05.2019 11:43 »
[...] Kunstgeschichte [...]
Nach Philosophie wohl das typischste Klischeefach für brotloses Studium.

MrRossi

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #18 am: 16.05.2019 11:54 »
Bei uns (Landesbehörde) haben auch viele Referatsassistentinnen mit E6 einen Magister. Das (sogar fachspezifische) Studium wird in diesen Fällen zwar als "hilfreich und nützlich",  jedoch nicht als "zwingend erforderlich angesehen. In einer Stellenausschreibung für E6- Stellen wurden Bewerber mit fachspezifischem Wissen und Fertigkeiten gesucht, das "gerne aus einem Studium" stammen durfte. Haha.
Meist sind es Frauen, die sich auf solche Stellen bewerben, offensichtlich ist da ein besser verdienender Partner im Hintergrund. Oder man denkt, die schlecht bezahlte, meist befristete Stelle, könne ein Springbrett zu etwas Besserem darstellen (was meist nicht der Fall ist). Weil leben kann man von einer solchen Stelle in einer Großstadt mit Mieten, die deutschlandweit am höchsten sind, nicht. 
Aber solange genügend Leute das mitmachen, wird sich nichts ändern...

Klar kann man davon Leben..... Muessen schlechter bezahlte ja auch.

dmmx

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #19 am: 16.05.2019 12:27 »
Inwiefern wäre derlei geschildert worden?

S. mein Kommentar weiter oben: E6-Stelle, in der Ausschreibung werden fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten erwartet, wörtlich: "gerne im Rahmen eines Studiums erworben". Anmerkung: die hier gefragte fachliche Qualifikation kann man i.d.R. nur im Rahmen eines (Hochschul-)Studiums erwerben. Oder man ist "sonstiger Angestellter".

Spid

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #20 am: 16.05.2019 12:31 »
Also wurde derlei nicht geschildert. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, wenn das eine E6 ist, ist es eine E6. Ich kann da keine Ausbeutung erkennen.

Kaffeetassensucher

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #21 am: 16.05.2019 13:40 »
Inwiefern wäre derlei geschildert worden?

S. mein Kommentar weiter oben: E6-Stelle, in der Ausschreibung werden fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten erwartet, wörtlich: "gerne im Rahmen eines Studiums erworben". Anmerkung: die hier gefragte fachliche Qualifikation kann man i.d.R. nur im Rahmen eines (Hochschul-)Studiums erwerben. Oder man ist "sonstiger Angestellter".


Für den Sekretär*inn*enjob ist ein extra Studium erforderlich? Ein Bachelorstudiengang "Sekretariats- und Vorzimmer Facility Management" oder so? Was es nicht alles gibt!

RsQ

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #22 am: 16.05.2019 14:22 »
Er schrieb von "Referatsassistentinnen". Die machen vermutlich mehr als eine Sekretärin.

Organisator

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #23 am: 16.05.2019 14:44 »
Er schrieb von "Referatsassistentinnen". Die machen vermutlich mehr als eine Sekretärin.

Daher ja auch eine E 6. Für Sekretariatsarbeiten wie Terminplanung und Schreibarbeiten wäre eine niedrigere Entgeltgruppe korrekt.

dmmx

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #24 am: 16.05.2019 14:45 »
Die Stellen mit E6, aber "gerne Studium" waren keinen Sekretärinnenstelle. Am ehesten mit Archivtätigkeiten zu vergleichen. Wo man aber schon inhaltlich Ahnung vom Archivgut haben sollte, also nicht nur Eingangs-Nummern vergeben usw. M.E. mehr wert als E6.
@Spid: wenn ich eine E6-Tätigkeit ausschreibe, die von mir aus sogar objektiv so zu bewerten ist, und dafür aber Leute mit Fachstudium bevorzuge, weil sie schneller eingearbeitet sind und (freiwillig) genauer und gründlicher arbeiten als sie müssten, oder die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit wenig mit der im Eingruppeirungsformular zu tun hat (was ein offenes Geheimnis ist) , dann ist das m.E. nicht nur höchst unseriös, sondern Ausbeutung. Schon klar, es zählt die auszuübende Tätigkeit. Aber für mein Dafürhalten sollte der TB im ÖD schon auf die Korrektheit des AG vertrauen können. Wir sind ja nicht bei der Mafia.

Spid

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #25 am: 16.05.2019 14:51 »
Das Bevorzugen von besser qualifizierten Bewerbern ist also unseriös? Das ist ja eine höchst spannende Einstellung. Wer nicht seine auszuübende Tätigkeit ausübt, sondern eine andere, ist nicht nur selbst schuld, sondern legt ein abmahnwürdiges Verhalten an den Tag.

dmmx

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #26 am: 16.05.2019 14:56 »
Da geht es um ganze Kategorien. Ich kann nicht sagen: ich stelle einen Krankenpfleger ein, berücksichtige aber nur Mediziner mit Doktortitel. Schadet ja nicht. Das ist unseriös.

Spid

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #27 am: 16.05.2019 15:02 »
Wenn der Mediziner die bessere Qualifikation aufweist, ist das nicht unseriös sondern Bestenauslese.

dmmx

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #28 am: 16.05.2019 15:14 »
Wenn der Mediziner die bessere Qualifikation für die Stelle hat, muss ich eine Arztstelle ausschreiben. Und wenn ich will, dass der TB eine höhere Tätigkeit macht als die, für die er eingruppiert ist, dann ist das (versuchter) Lohn-Betrug.
Sorry. Sie werden jetzt sicher gleich ein Gegenbeispiel konstruieren;-)

Spid

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Antw:Sekretärin mit Bachelor
« Antwort #29 am: 16.05.2019 15:21 »
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wenn eine auszuübende Tätigkeit zu 40% die Qualifikation eines Arztes erfordert und zu 60% die eines Krankenpflegers, ist man als Krankenpfleger eingruppiert und die Qualifikation als Arzt kann gefordert werden.

Da der AG die auszuübende Tätigkeit festlegt, ist der TB auch entsprechend eingruppiert. Mithin kann die Schilderung in keinem Fall zutreffen.