Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Sekretärin mit Bachelor

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Spid:
Das Bevorzugen von besser qualifizierten Bewerbern ist also unseriös? Das ist ja eine höchst spannende Einstellung. Wer nicht seine auszuübende Tätigkeit ausübt, sondern eine andere, ist nicht nur selbst schuld, sondern legt ein abmahnwürdiges Verhalten an den Tag.

dmmx:
Da geht es um ganze Kategorien. Ich kann nicht sagen: ich stelle einen Krankenpfleger ein, berücksichtige aber nur Mediziner mit Doktortitel. Schadet ja nicht. Das ist unseriös.

Spid:
Wenn der Mediziner die bessere Qualifikation aufweist, ist das nicht unseriös sondern Bestenauslese.

dmmx:
Wenn der Mediziner die bessere Qualifikation für die Stelle hat, muss ich eine Arztstelle ausschreiben. Und wenn ich will, dass der TB eine höhere Tätigkeit macht als die, für die er eingruppiert ist, dann ist das (versuchter) Lohn-Betrug.
Sorry. Sie werden jetzt sicher gleich ein Gegenbeispiel konstruieren;-)

Spid:
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wenn eine auszuübende Tätigkeit zu 40% die Qualifikation eines Arztes erfordert und zu 60% die eines Krankenpflegers, ist man als Krankenpfleger eingruppiert und die Qualifikation als Arzt kann gefordert werden.

Da der AG die auszuübende Tätigkeit festlegt, ist der TB auch entsprechend eingruppiert. Mithin kann die Schilderung in keinem Fall zutreffen.

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