Unter die speziellen Tätigkeitsmerkmale "Ingenieurinnen und Ingenieure" (EGO Teil A II Nr. 3) fallen lt. Vorbemerkungen zur Nr. 3 nur Absolventen von "technisch - ingenieurwissenschaftlichen" Studiengängen.
Zählen hierzu auch die "Wirtschaftsingenieure" (Bsp.: Studium an der FHS Druck und Werbung mit Abschluss Dipl. Wirt. Ing. ) ?