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Geldtransporte im ö.D.

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ShiloRanger:
Hallo,

mal kurze Frage in die Runde.Ich bin noch nicht so lang im ö.D. angestellt.
Bei uns im Fahrdienst wird u.a.neben Dokumenten etc. auch Bargeld (teilweise mehrere tausend € )transportiert.

Gibts irgendwo Vorschriften wie und in welcher Weise diese Transporte durchgeführt werden müssen.(also immer zwingend mit 2 Personen).In diesem Falle irgendwelche Eingruppierungsbeispiele etc.?
Oder Anwendungsvorschriften bzw.geforderte Qualifikation/Berechtigung im allgemeinen der Umgang mit Bargeld im ö.D.
Oder ist es jeder Dienststelle selbst überlassen wie sie es durchführt?

Danke für Eure Antworten vorab!

Beste Grüße



Spid:
Der TV-L trifft dazu keine Regelung.

nichts_tun:
Dies müsste die Dienststelle selbst regeln, sofern es nicht landesgesetzliche Regelungen gibt. Ein Beispiel aus der kommunalen Ebene:  § 19 SächsKomKBVO (Aufbewahrung und Beförderung von Zahlungsmitteln):

(1) Zahlungsmittel und Vordrucke für Schecks sind sicher aufzubewahren und zu befördern. Der Bürgermeister bestimmt, welche Sicherheitsvorkehrungen für die Aufbewahrung sowie für die Beförderung von Zahlungsmitteln zu treffen sind.

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