Autor Thema: Dauerhafte Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit  (Read 3204 times)

Mathias93

  • Gast
Hallo zusammen,

ich bin Verwaltungsfachangestellter und werde vor. im Januar 2020 den 2. Angestelltenlehrgang erfolgreich abschließen.

Momentan bin ich in der EG 8 eingruppiert, ich habe mich jedoch auf eine EG 9c Stelle beworben.

Bekomme ich erst im Januar 2020 das Gehalt nach EG 9c?

Im TVöD habe ich nur was zu einer vorübergehenden Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten gefunden.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Mathias

Spid

  • Gast
Antw:Dauerhafte Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
« Antwort #1 am: 16.05.2019 08:19 »
Eine Bewerbung eröffnet keinen Anspruch auf ein höheres Entgelt.

Mathias93

  • Gast
Antw:Dauerhafte Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
« Antwort #2 am: 16.05.2019 08:21 »
Und wenn ich die Tätigkeiten nach EG 9c ab Juli 2019 übertragen bekomme?

Spid

  • Gast
Antw:Dauerhafte Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
« Antwort #3 am: 16.05.2019 08:27 »
Wenn für Dich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht räumlich, sächlich und persönlich gilt, steht sie einer Eingruppierung in E9c bis zum erfolgreichen Abschluß des Lehrgangs entgegen. Wenn nicht, dann nicht.

Mathias93

  • Gast
Antw:Dauerhafte Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
« Antwort #4 am: 16.05.2019 08:46 »
Da ich in NRW arbeite, gilt für mich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht.

Danke