Autor Thema: Technischer Angestellter mit Bachelor Abschluß und Master of Public Administrati  (Read 3540 times)

Marjatta

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Guten Tag,
ich bin als technische Angestellte in einer Landesbehörde angestellt.
Die Stellenausschreibung lautete TVL 12 oder TVL 13 je nach pers. Voraussetzung.
Ich bin Dipl. Ing (FH) und habe nachträglich einen Master of Public Administration gemacht.
Eingestellt wurde ich in TVL 12, weil ich keinen technischen Master habe.
Ich habe 23 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieurin und erfülle nun die in der Stellenausschreibung genannten Tätigkeiten und auch andere, die Mitarbeiter die hier in TVL 14 eingruppiert sind tun.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Problematik?
Verdi sagt, hier liegt ein Fehler vor, denn bei techn. Angestellten zählt die Tätigkeit, nicht der universitäre Abschluss wie bei Verwaltungsangestellten.
Wie sehr ihr das?

Viele Grüße

Spid

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Ich sehe das so, daß Verdi mal wieder zur Hälfte Müll von sich gegeben hat - erwartungsgemäß. Zutreffend ist, daß TB stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind - das beinhaltet jedoch auch, daß TB, die eine in einem Tätigkeitsmerkmal geforderte Voraussetzung in der Person nicht erfüllen, in die nächstniedrigere Entgeltgruppe eingruppiert sind. Bei Ingenieuren ist bei E13 jedoch keine zusätzliche Anforderung in der Person gegenüber der E12 gegeben. Die Voraussetzung in der Person wird mit einem Ingenieursdiplom von einer FH erfüllt.

DaKe

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Darf ich fragen weshalb du dich für einen Master of Public Administration entschieden hast, anstatt einen Ingenieur Master zu absolvieren? Weil die Inhalte für deine Aufgaben interessant sind, oder bietet dir das eventuell weitere Vorteile?

Ich habe zuletzt auch überlegt ob so etwas für mich in Frage kommt und bin noch nicht wirklich zu einer Entscheidung gelangt.


Marjatta

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Ich war zu der Zeit, als ich mich für das Studium entschlossen hatte in einer sehr kleinen Kommune angestellt. Ich strebte nach Höherem und nur eine Verwaltungsausbildung konnte mir da helfen. Da ich bereits FH Bauingenieurin war entschloss ich mich den MPA drauf zu setzen. Der damalige BGM hat mir auch dazu geraten. Letztendlich wurde die ersehnte Stelle vor Abschluss meines Studiums von einer anderen Verwaltungsfachfrau besetzt. Diese Kombination der Ausbildung ist nicht häufig. Das gibt Chancen - auf der anderen Seite werden Stellen für den höheren Dienst oft auch als techn. höherer Dienst ausgeschrieben....für diese Stellen komme ich dann nicht in Frage.
Viele Grüße

Marjatta

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Hallo Spid,

"Bei Ingenieuren ist bei E13 jedoch keine zusätzliche Anforderung in der Person gegenüber der E12 gegeben. Die Voraussetzung in der Person wird mit einem Ingenieursdiplom von einer FH erfüllt."

Dankeschön für die Antwort

Ich hatte mich ja bei verdi beraten lassen.
Denken Sie, deren Annahme ist falsch?:

Dort teilte man mir mit, dass meine Eingruppierung ja nach der Entgeltordnung der Länder geschehen sein muss.
Nach meinem Arbeitsvertrag bin ich als technische Angestellte eigestellt. Das Argument für die Eingruppierung TVL 12 statt TVL 13 war, dass ich neben meinem Master in Verwaltungswissenschaften ja  „nur“ einen Bachelor im Bauwesen habe.
Verdi sagte mir, dass dies so nicht korrekt sei.
Bei technischen Angestellten ist nicht ein Universitätsstudium maßgeblich für die Eingruppierung wie bei Verwaltungsangestellten (siehe Seite 4 Anlage), sondern Die Tätigkeit bzw. Erfahrung in dem Tätigkeitsfeld (siehe Seite 169 Anlage).

Viele Grüße

Spid

  • Gast
Ich denke, daß es falsch ist, sich bei Verdi „beraten“ zu lassen - und das Ergebnis gibt mir recht. Zudem verweise ich auf meine erschöpfende Antwort vom 16.05.