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Wann Verbeamtung auf Probe

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Herdudeness:
Da ich leider noch keine Antwort darauf gefunden habe, frage ich nun hier: Gibt es Regelungen dazu, ob man nach einer gewissen Zeit als Angestellter auf einer Planstelle verbeamtet werden muss (auf Probe, wenn sonst alle Kriterien erfüllt sind)? Oder kann der Dienstherr das nach Belieben entscheiden und hinauszögern, sodass man vielleicht auch einige Jahre unbefristet angestellt ist.

Vielen Dank im Voraus

Spid:
Dazu gibt es naheliegenderweise keine tariflichen Regelungen. TB haben keinen Dienstherrn.

Lars73:
Es besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Verbeamtung. Soweit ein Tarifbeschäftigter längere Zeit auf einer Beamtenstelle geführt wird ist diese ggf. haushaltsrechtlich in eine Stelle für Tarifbeschäftigte umzuwandeln.

Herdudeness:
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten :).

lowsounder:
Ein ähnliches Geücht hatte ich auch neulich gehört. Das man nach 15 Jahren als Tarifangestellter zum Beamten ernannt werden kann. Klang alles auch recht schwammig und hab dazu auch nie was schriftliches gefunden.

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