Autor Thema: Wann Verbeamtung auf Probe  (Read 3415 times)

Herdudeness

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Wann Verbeamtung auf Probe
« am: 16.05.2019 16:26 »
Da ich leider noch keine Antwort darauf gefunden habe, frage ich nun hier: Gibt es Regelungen dazu, ob man nach einer gewissen Zeit als Angestellter auf einer Planstelle verbeamtet werden muss (auf Probe, wenn sonst alle Kriterien erfüllt sind)? Oder kann der Dienstherr das nach Belieben entscheiden und hinauszögern, sodass man vielleicht auch einige Jahre unbefristet angestellt ist.

Vielen Dank im Voraus

Spid

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Antw:Wann Verbeamtung auf Probe
« Antwort #1 am: 16.05.2019 16:27 »
Dazu gibt es naheliegenderweise keine tariflichen Regelungen. TB haben keinen Dienstherrn.

Lars73

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Antw:Wann Verbeamtung auf Probe
« Antwort #2 am: 16.05.2019 16:45 »
Es besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Verbeamtung. Soweit ein Tarifbeschäftigter längere Zeit auf einer Beamtenstelle geführt wird ist diese ggf. haushaltsrechtlich in eine Stelle für Tarifbeschäftigte umzuwandeln.

Herdudeness

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Antw:Wann Verbeamtung auf Probe
« Antwort #3 am: 16.05.2019 16:54 »
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten :).

lowsounder

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Antw:Wann Verbeamtung auf Probe
« Antwort #4 am: 17.05.2019 07:49 »
Ein ähnliches Geücht hatte ich auch neulich gehört. Das man nach 15 Jahren als Tarifangestellter zum Beamten ernannt werden kann. Klang alles auch recht schwammig und hab dazu auch nie was schriftliches gefunden.

Feidl

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Antw:Wann Verbeamtung auf Probe
« Antwort #5 am: 17.05.2019 08:16 »
Natürlich kann man nach 15 Jahren als TB zum Beamten ernannt werden, wenn die Vorraussetzungen vorliegen. Aber ob der AG/Dienstherr das macht, ist eine ganz andere Frage.  ;)

Bastel

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Antw:Wann Verbeamtung auf Probe
« Antwort #6 am: 17.05.2019 11:32 »
Man kann auch schon früher zum Beamten ernannt werden.

In Bayern beispielsweise müssten meines Wissens nach drei Jahre Berufserfahrung ausreichen.