Autor Thema: VL I Lehrgang vs. VFA Ausbildung  (Read 2939 times)

Oberhausen1989

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VL I Lehrgang vs. VFA Ausbildung
« am: 16.05.2019 16:57 »
Hallo,

ich habe ein Anliegen und eventuell kann mir hier jemand helfen:

Ich habe mich auf eine interne Stellenausschreibung beworben und wurde abgelehnt, da ich die Voraussetzungen wohl nicht erfülle. Voraussetzung war u.a. eine VFA-Ausbildung gemacht wurde.

Zu mir:

Habe 2010 eine kaufmännische Ausbildung bei der Stadt absolviert. 2015 habe ich den AL I abgeschlossen. Derzeit besuche ich den VL II.

Abgelehnt wurde ich mit der Begründung, dass ich kein Verwaltungsfachangestellter bin. Ich war zum Zeitpunkt der Bewerbung der Überzeugung, dass ich mit bestehen des AL I eben quasi VFA bin - dem ist wohl nicht so. Ich bin "nur" Verwaltungswirt.

Nach Rücksprache mit dem Personalrat, teilten diese mir mit, dass der AL I und die VFA-Ausbildung gleichzusetzen ist. Dies besagt der TVöD.

Unser Personalamt folgt dieser Argumentation nicht und lehnte mich heute endgültig ab - teilten mir jedoch mit, dass mir der Rechtsweg offen stehen würde.

Wer hat nun Recht? Das PA oder der PR?

Wenn der PR recht hat, was kann ich tun? Da der PR auch nichts weiter machen kann, außer eben mit dem PA reden. Und dies ist heute bereits geschehen und verlief negativ.

Gruß,
Oberhausener1989

Spid

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Antw:VL I Lehrgang vs. VFA Ausbildung
« Antwort #1 am: 16.05.2019 17:15 »
Der TVÖD trifft keine Regelungen zur Stellenbesetzung oder zur Gleichwertigkeit der genannten Abschlüsse. Wenn in der Ausschreibung VFA zwingend gefordert ist, dann ist ein Weiterbildungslehrgang nicht hinreichend.

Oberhausen1989

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Antw:VL I Lehrgang vs. VFA Ausbildung
« Antwort #2 am: 16.05.2019 17:17 »
Der TVÖD trifft keine Regelungen zur Stellenbesetzung oder zur Gleichwertigkeit der genannten Abschlüsse. Wenn in der Ausschreibung VFA zwingend gefordert ist, dann ist ein Weiterbildungslehrgang nicht hinreichend.

Ok! Danke dir!

Lars73

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Antw:VL I Lehrgang vs. VFA Ausbildung
« Antwort #3 am: 16.05.2019 17:30 »
Wenn der PR recht hätte könnte er etwas machen. Er könnte z.B. die spätere Einstellung ablehnen und dies auch schon jetzt ankündigen. Aber wie Spid schon schreibt gilt grundsätzlich die Anforderung in der Ausschreibung.

Der PR könnte mit der Dienststelle erörtern ob eine solche Anforderung sachgerecht ist. Auch da kann man ggf. mit dem Instrumenten des Personalvertretungsrecht einiges machen. Dann mag sich in Zukunft die Anforderung in Stellenausschreibungen ändern.


inter omnes

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Antw:VL I Lehrgang vs. VFA Ausbildung
« Antwort #4 am: 16.05.2019 18:03 »
Ich schließe mich meinen Vorrednern an. Lediglich, wenn die Stellenausschreibung "VFA-Ausbildung oder vergleichbar" formuliert wäre, würde auch der AL I ausreichen.

Vom rechtlichen Standpunkt abgesehen, ist es praktisch natürlich fragwürdig, ob der Arbeitgeber hier sehr sinnvoll handelt...