Autor Thema: Anspruch auf Freistellung, Urlaub ... bei Arztbesuch?  (Read 19402 times)

Spid

  • Gast
Antw:Anspruch auf Freistellung, Urlaub ... bei Arztbesuch?
« Antwort #15 am: 16.05.2019 11:30 »
Nein. Bislang ist nicht geklärt, ob der Termin im November eine Alternative darstellt.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,503
Antw:Anspruch auf Freistellung, Urlaub ... bei Arztbesuch?
« Antwort #16 am: 16.05.2019 11:42 »
Nein. Bislang ist nicht geklärt, ob der Termin im November eine Alternative darstellt.

Da dieser außerhalb der Arbeitszeiten liegt, erfüllt er alle Merkmale der einer Alternative zu einem Termin innerhalb der Arbeitszeiten.

Spid

  • Gast
Antw:Anspruch auf Freistellung, Urlaub ... bei Arztbesuch?
« Antwort #17 am: 16.05.2019 11:44 »
Nein.

Calenberger

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Anspruch auf Freistellung, Urlaub ... bei Arztbesuch?
« Antwort #18 am: 16.05.2019 12:25 »
Wenn keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht, kann auch nicht freigestellt werden.

Ist dem tatsächlich immer so?

Nehmen wir folgenden Fall an: Gleitzeitregelung mit der Möglichkeit seine AZ von 06:00 -20:00 Uhr abzuleisten. Eine Kernarbeitszeit besteht nicht. Der Mitarbeiter hat einen ambulanten Termin in einer Universitätskrankenhaus - Fachklinik. Aufnahme um 7:00 Uhr Wohnsitz liegt zwischen Klinik und Arbeitgeber, der MA hat eine Fahrzeit von 30 Min je Richtung. Der Termin dauert bis 17:00.

Wie sieht es hier mit einer Freistellung aus? Der MA könnte ja nur max. 2 Std. an dem Tag arbeiten. Sollte er Vollzeitarbeiten, wäre dies nicht möglich.

Spid

  • Gast
Antw:Anspruch auf Freistellung, Urlaub ... bei Arztbesuch?
« Antwort #19 am: 16.05.2019 12:29 »
Ja, das ist immer so. Eine Arbeitsbefreiung setzt zwingend voraus, daß man zur Leistung einer ebensolchen verpflichtet wäre.

Lars73

  • Gast
Antw:Anspruch auf Freistellung, Urlaub ... bei Arztbesuch?
« Antwort #20 am: 16.05.2019 12:30 »
Wenn die Gleitzeitregelung nicht verlangt, dass jeden Tag 7,8 h gearbeitet werden sondern auch Arbeitstage mit 2h erlauben, besteht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung. Wenn mindestens 6h pro Tag zu Arbeiten sind könnte anteiliger Anspruch auf Freistellung bestehen.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:Anspruch auf Freistellung, Urlaub ... bei Arztbesuch?
« Antwort #21 am: 16.05.2019 13:17 »
Nehmen wir folgenden Fall an: Gleitzeitregelung mit der Möglichkeit seine AZ von 06:00 -20:00 Uhr abzuleisten. Eine Kernarbeitszeit besteht nicht. Der Mitarbeiter hat einen ambulanten Termin in einer Universitätskrankenhaus - Fachklinik. Aufnahme um 7:00 Uhr Wohnsitz liegt zwischen Klinik und Arbeitgeber, der MA hat eine Fahrzeit von 30 Min je Richtung. Der Termin dauert bis 17:00.

Ich glaube, hier geht es eher um den normalen Arzttermin, der innerhalb weniger Stunden zu erledigen ist. Wenn ich für 10 Stunden im Krankenhaus sein muss, ist von einer Arbeitsunfähigkeit auszugehen; bzw. würde der normale Beschäftigte sich genau das bestätigen lassen.