Ich behaupte mal: Es gibt unzählige Erkrankungen, die durch eine Einstellungsuntersuchung nicht erkennbar bzw. absehbar sind. Wer sagt denn, ob (bei der Untersuchung) de facto Gesunde nicht zwei Monate später schwer erkranken?
Und es gibt genügend Erkrankungen, die bei Einstellungsuntersuchung von potentiellen Arbeitnehmern aufgedeckt wurden und somit letztendlich dem Steuerzahl Geld sparten.
Ich sehe den "Wert" für den AG hier eher als "Beruhigungspille". Ich würde bei der Bewerbung aber eher auf (echte) "Krankheiten" abstellen als auf "Krankmeldungen". Da gibt es ja durchaus einen gewaltigen Unterschied.
Krankheiten resultieren in Krankmeldungen. Alles andere, wenn keine Erkrankung vorliegt, wäre eine Täuschung des Arbeitgebers über seine Arbeits(un)fähigkeit, mithin ein fristloser Kündigungsgrund.
Denn wer sagt dem AG, dass auch Gesunde nicht kurz nach Einstellung mit "Krankmeldungen" glänzen?
Niemand, trotzdem ist die Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst ein taugliches Mittel, um die öffentliche Hand zumindest vor einem gewissen Prozentsatz an "Fußkranken" zu schützen.
Darüber hinaus hat ein Arbeitgeber, gerade der öffentliche Dienst, eine Fürsorgepflicht. Wenn ein Arbeitgeber einen neuen Arbeitnehmer einstellt, hat der das berechtige Interesse, nur Personen für diese Stelle zu beschäftigen, die gesundheitlich in der Lage sind, genau diese Position auch auszuführen. Daher führt die öffentliche Hand vor der Einstellung eines Bewerbers eine entsprechende Einstellungsuntersuchung durch. Schließlich hat die Einstellungsuntersuchung vor allem den Zweck, die körperliche Eignung des Bewerbers auf die Stelle nachzuweisen, denn es stehen bestimmte Fragen im Raum:
- kann der Bewerber die Tätigkeit laut Arbeitsvertrag durchführen
- gefährdet der Bewerber durch die Tätigkeit seine eigene Gesundheit nicht
- Gesundheitsgefahren für die zukünftigen Kollegen müssen ausgeschlossen werden