Autor Thema: Einstellungsuntersuchung  (Read 61640 times)

ProfTii

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Antw:Einstellungsuntersuchung
« Antwort #15 am: 03.07.2019 12:13 »
Für die, die es interessiert. Ich hatte kürzlich eine Einstellungsuntersuchung und da wurde folgendes gemacht:

- allg. Befragung zur Vorgeschichte (basierend auf Fragebogen der vorher auszufüllen war)
- Blutdruck messen
- Temperatur messen (Laserthermometer)
- Beweglichkeit/Reflexe
- Abhören/Abklopfen der Lungen
- Koordinationsübung
- Blutabnahme (kl. Blutbild)
- Urinprobe
- EKG
- Sehtest
- Hörtest

Bei mir wars genauso, nur dass es sogar ein großes Blutbild war.
Ich bin Kommunalbeamter (Anwärter) bei einer kreisfreien Stadt. Also auch ganz normaler Bürojob

ltwinters

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Antw:Einstellungsuntersuchung
« Antwort #16 am: 03.07.2019 12:52 »
Bürojob im Innendienst ist nicht besonders aussagekräftig. Es kommt eher auf den Gesamtcharakter der Behörde an, in der Du im IT-Bereich bzw. Innendienst untergekommen bist.

Möglich wäre ja z. B. dass es eine Behörde mit Ordnungs- oder Strafverfolgungscharakter ist, und man Dich daher wegen den sensiblen Aufgaben der Behörde der gleichen umfangreicheren Einstellungsuntersuchung unterzieht wie alle anderen Mitarbeiter.

Ok, verstehe. Nein, ist keine Behörde mit Strafverfolgungscharakter. Ist ein reiner IT-Dienstleister.

ltwinters

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Antw:Einstellungsuntersuchung
« Antwort #17 am: 03.07.2019 12:57 »
Für die, die es interessiert. Ich hatte kürzlich eine Einstellungsuntersuchung und da wurde folgendes gemacht:

- allg. Befragung zur Vorgeschichte (basierend auf Fragebogen der vorher auszufüllen war)
- Blutdruck messen
- Temperatur messen (Laserthermometer)
- Beweglichkeit/Reflexe
- Abhören/Abklopfen der Lungen
- Koordinationsübung
- Blutabnahme (kl. Blutbild)
- Urinprobe
- EKG
- Sehtest
- Hörtest

Hatte noch den Blutzuckertest vergessen.

RsQ

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Antw:Einstellungsuntersuchung
« Antwort #18 am: 03.07.2019 12:59 »
Nein, ist keine Behörde mit Strafverfolgungscharakter. Ist ein reiner IT-Dienstleister.
... und da fragt man sich schon: Welchen medizinischen "Wert" hat der Einstellungstest? Reicht hier nicht die "Fitness", schmerzfrei am Arbeitsplatz sitzen zu können?!?

Natürlich hat ein AG ein Interesse daran, dass die Leute eine gewisse gesundheitliche Substanz haben. Aber so ein Test kann nur sichtbare Dinge erheben und nicht in die Zukunft schauen. In Zeiten, in denen 50% der Menschen im Laufe ihres Lebens an Krebs erkranken werden, ist es doch letztlich Glückssache, ob/wann da jemand betroffen ist.

ltwinters

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Antw:Einstellungsuntersuchung
« Antwort #19 am: 03.07.2019 13:05 »
@RsQ: Gebe dir recht damit, dass es an sich ausreichend würde zu prüfen, ob man schmerzfrei am Bildschirmarbeitsplatz sitzen und arbeiten kann. Evtl. noch ein Drogentest und gut ist.

Warum das aber nun so umfangreich sein muss, erschließt sich mir auch nicht. Um ehrlich zu sein, ich bin mir aber auch nicht sicher, ob die Behörde das wirklich verlangt oder das Gesundheitsamt nicht einfach von sich aus gemacht hat. Oder ist der Check-Up genormt?

RsQ

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Antw:Einstellungsuntersuchung
« Antwort #20 am: 03.07.2019 15:19 »
Viel spannender: Ist das auch in der Privatwirtschaft (in der Breite) in dieser Form üblich? Irgendwie hört man da nie etwas zum Thema Einstellungsuntersuchung ... (abgesehen von Bereichen, in denen das inhaltlich naheliegt)

Für das Gesundheitsamt sind solche Untersuchungen sicher ein Teil der Daseinsberechtigung. Die werden also ein Interesse daran haben, die Zahl der Untersuchungen auf dem etablierten Niveau zu halten.

ltwinters

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Antw:Einstellungsuntersuchung
« Antwort #21 am: 03.07.2019 15:30 »
Interessante Frage. Ich habe davon in der PW noch nie etwas gehört. Auch bei meinem Noch-AG in der PW ist das nicht üblich. Vielleicht haben andere hier ja andere Erfahrungen?!

Ja klar das die Gesundsheitsämter davon nicht ab wollen. Die sind ja froh um jeden der da zur Untersuchung hinkommt.

Skedee Wedee

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Antw:Einstellungsuntersuchung
« Antwort #22 am: 03.07.2019 15:32 »
Viel spannender: Ist das auch in der Privatwirtschaft (in der Breite) in dieser Form üblich? Irgendwie hört man da nie etwas zum Thema Einstellungsuntersuchung ... (abgesehen von Bereichen, in denen das inhaltlich naheliegt)

Für das Gesundheitsamt sind solche Untersuchungen sicher ein Teil der Daseinsberechtigung. Die werden also ein Interesse daran haben, die Zahl der Untersuchungen auf dem etablierten Niveau zu halten.

Wie es in der Privatwirtschaft läuft ist unerheblich. Die Bediensteten des öffentlichen Dienstes werden mit Steuergeldern bezahlt. Daher liegt es im Interesse des Steuerzahlers und somit der Allgemeinheit, dass gesunde Beschäftigte eingestellt werden, die nicht bereits nach 8 Monaten durch Krankmeldungen der Staatskasse zur Last fallen.

RsQ

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Antw:Einstellungsuntersuchung
« Antwort #23 am: 03.07.2019 16:46 »
Daher liegt es im Interesse des Steuerzahlers und somit der Allgemeinheit, dass gesunde Beschäftigte eingestellt werden, die nicht bereits nach 8 Monaten durch Krankmeldungen der Staatskasse zur Last fallen.
Ich behaupte mal: Es gibt unzählige Erkrankungen, die durch eine Einstellungsuntersuchung nicht erkennbar bzw. absehbar sind. Wer sagt denn, ob (bei der Untersuchung) de facto Gesunde nicht zwei Monate später schwer erkranken?

Die Untersuchung hilft lediglich dem AG in begrenztem Rahmen bei der Abwägung seines Risikos. Wenn etwa jemand schon einen Bandscheibenvorfall hat o.ä., erkennt man ja durchaus die grundlegende Eignung. Aber sowas ließe sich auch per Personalfragebogen samt Verweis auf Folgen von Falschaussagen erheben.

Ich sehe den "Wert" für den AG hier eher als "Beruhigungspille". Ich würde bei der Bewerbung aber eher auf (echte) "Krankheiten" abstellen als auf "Krankmeldungen". Da gibt es ja durchaus einen gewaltigen Unterschied. Denn wer sagt dem AG, dass auch Gesunde nicht kurz nach Einstellung mit "Krankmeldungen" glänzen?

Skedee Wedee

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Antw:Einstellungsuntersuchung
« Antwort #24 am: 03.07.2019 19:43 »
Ich behaupte mal: Es gibt unzählige Erkrankungen, die durch eine Einstellungsuntersuchung nicht erkennbar bzw. absehbar sind. Wer sagt denn, ob (bei der Untersuchung) de facto Gesunde nicht zwei Monate später schwer erkranken?

Und es gibt genügend Erkrankungen, die bei Einstellungsuntersuchung von potentiellen Arbeitnehmern aufgedeckt wurden und somit letztendlich dem Steuerzahl Geld sparten.

Ich sehe den "Wert" für den AG hier eher als "Beruhigungspille". Ich würde bei der Bewerbung aber eher auf (echte) "Krankheiten" abstellen als auf "Krankmeldungen". Da gibt es ja durchaus einen gewaltigen Unterschied.

Krankheiten resultieren in Krankmeldungen. Alles andere, wenn keine Erkrankung vorliegt, wäre eine Täuschung des Arbeitgebers über seine Arbeits(un)fähigkeit, mithin ein fristloser Kündigungsgrund.

Denn wer sagt dem AG, dass auch Gesunde nicht kurz nach Einstellung mit "Krankmeldungen" glänzen?

Niemand, trotzdem ist die Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst ein taugliches Mittel, um die öffentliche Hand zumindest vor einem gewissen Prozentsatz an "Fußkranken" zu schützen.

Darüber hinaus hat ein Arbeitgeber, gerade der öffentliche Dienst, eine Fürsorgepflicht. Wenn ein Arbeitgeber einen neuen Arbeitnehmer einstellt, hat der das berechtige Interesse, nur Personen für diese Stelle zu beschäftigen, die gesundheitlich in der Lage sind, genau diese Position auch auszuführen. Daher führt die öffentliche Hand vor der Einstellung eines Bewerbers eine entsprechende Einstellungsuntersuchung durch. Schließlich hat die Einstellungsuntersuchung vor allem den Zweck, die körperliche Eignung des Bewerbers auf die Stelle nachzuweisen, denn es stehen bestimmte Fragen im Raum:
- kann der Bewerber die Tätigkeit laut Arbeitsvertrag durchführen
- gefährdet der Bewerber durch die Tätigkeit seine eigene Gesundheit nicht
- Gesundheitsgefahren für die zukünftigen Kollegen müssen ausgeschlossen werden

ProfTii

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Antw:Einstellungsuntersuchung
« Antwort #25 am: 04.07.2019 08:18 »
@RsQ: Warum das aber nun so umfangreich sein muss, erschließt sich mir auch nicht. Um ehrlich zu sein, ich bin mir aber auch nicht sicher, ob die Behörde das wirklich verlangt oder das Gesundheitsamt nicht einfach von sich aus gemacht hat. Oder ist der Check-Up genormt?

Genormt ist der nicht. Ich weiß von Kollegen, die quasi das Behandlungszimmer betreten haben und nur gefragt wurden ob sie fit sind. Die haben dann mit "Ja" geantwortet und durften wieder gehen.
Je nachdem wo man beschäftigt ist wird man ja auch zum eigenen Amtsarzt geschickt oder zum für eine persönlich zuständigen Gesundheitsamt. Also alles ist möglich

Feidl

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Antw:Einstellungsuntersuchung
« Antwort #26 am: 04.07.2019 08:29 »
Ich wurde vor der Ernennung zum Beamten (Bürojob mit etwas Außendiensttätigkeit, die eine gewisse körperliche Fitness erfordert) vom Gesundheitsamt untersucht, da gab es
- allg. Befragung zur Vorgeschichte (basierend auf Fragebogen der vorher auszufüllen war)
- Blutdruck messen
- Temperatur messen (Laserthermometer)
- Beweglichkeit/Reflexe
- Abhören/Abklopfen der Lungen
- Koordinationsübung
- Blutabnahme (kl. Blutbild)
[- Urinprobe] (unsicher, kann mich nicht dran erinnern, kann aber sein)
- EKG
- Sehtest
- Hörtest
und Größe- und Gewichtsmessung.

Das der Dienstherr Vorgaben macht, was alles untersucht wird, gab es glaub nicht.

Ja klar das die Gesundsheitsämter davon nicht ab wollen. Die sind ja froh um jeden der da zur Untersuchung hinkommt.

Frage ist, ob die Gesundheitsämter dafür überhaupt noch zuständig sind. In BaWü wurde die Aufgabe an niedergelassene Ärzte übertragen. Nur weil in meinem Landkreis noch kein niedergelassener Arzt die Aufgabe übernommen hat, musste ich zum Gesundheitsamt.

Alien1973

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Antw:Einstellungsuntersuchung
« Antwort #27 am: 04.07.2019 10:58 »
Vor allem eines darf man nicht vergessen:
Auch ein Amtsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht! Der evtl. zukünftige AG erfährt nur tauglich ja/nein, mehr nicht! Keinerlei Angaben über Krankheiten oder dergl. werden an den AG weiter gegeben.

Ich hatte vor Einstellung auch eine solche Untersuchung, der Vertrag war schon unterschrieben vorbehaltlich positiver ärztlicher Bescheinigung.
Ich wurde per Fragebogen gefragt was ich beim öffentlichen Dienst machen werde inkl. Vorerkrankungen usw. und dann wurde untersucht.
- Führen eines KFZ => erweiterter Sehtest
- Baustellenbesuche evtl. mit Gerüst => Gleichgewichtstest und Fragen zu Höhenangst usw.

Ich hatte schon den Eindruck, dass umfangreich untersucht wurde, auch abgestellt auf meine zukünftige Tätigkeit. Blut wurde mir keines abgenommen, Urintest fand statt.

Aber nochmal, der AG erfährt nur Ja/Nein, alles andere unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht!

ProfTii

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Antw:Einstellungsuntersuchung
« Antwort #28 am: 04.07.2019 11:04 »
Was dazu kommt ist ja auch, dass nicht jeder die Kosten der Untersuchung erstattet bekommt (wurde glaube ich in einer anderen Diskussion schon mal erläutert). Und wenn man da dann die Unterschiede in den Untersuchungen und dann die daraus resultierenden Kosten sieht.
Bei meinen Kollegen, die mit mir zusammen verbeamtet wurden, und mir lag eine Kostendifferenz von über 150€

ltwinters

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Antw:Einstellungsuntersuchung
« Antwort #29 am: 04.07.2019 11:24 »
@Alien1973: Das wusste ich noch nicht. Ich dachte der neue AG erhält umfassende Auskunft. Nur ein Ja oder Nein ist natürlich schon etwas anderes.

@ProfTii: Bei mir kam der neue AG dafür auf. Wenn man dafür selber aufkommen muss finde ich das schon eine Frechheit.