Autor Thema: Steuerklasse  (Read 2899 times)

mpai

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Steuerklasse
« am: 16.05.2019 21:42 »
Hallo zusammen.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Meine Frau fängt im November wieder an zu arbeiten.
Wir sind verheiratet und haben zwei Kinder.
Jetzt stellt sich mir die Frage nach der Steuerklasse. Aktuell habe ich Steuerklasse III und meine Frau erhält Elterngeld. Für 2018 haben wir sogar eine Erstattung bekommen.
Ich bin Beamter (A10 Stufe 6, Brutto in 2020 47849.88 €) und meine Frau wird als Angestellte bei der Arbeitsagentur (Brutto in 2020 38863.10 €) arbeiten. Lt. dem Steuerklassenrechner vom BMF würden wir bei III/V ca. 200 Euro nachzahlen, jedoch bei IV/IV "nur" 200 Euro wiederbekommen. Die letzten Jahre haben wir immer um die 1.000 Euro bei IV/IV wiederbekommen.
Vielleicht ist ja jemand in der gleichen oder ähnlichen Situation und kann mir weiterhelfen.

Wasserkopp

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Antw:Steuerklasse
« Antwort #1 am: 17.05.2019 05:56 »
Moin,

am Ende des Jahres ist die Steuerklasse egal (außer ihr plant noch ein Kind). Bei der Wahl der Steuerklasse entscheidet ihr nur, ob ihr monatlich mehr Geld habt (III/V) oder ob ihr das Geld mit der Steuererklärung (IV/IV) bekommt.

Auf das Jahr gesehen ist eure Steuerlast unabhängig von der Steuerklassenwahl - ist eher ein bisschen "Geschmackssache".

D-x

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Antw:Steuerklasse
« Antwort #2 am: 17.05.2019 08:04 »
Ihr könntet Euch für einen wirklich realistischen unterjährigen Steuerabzug auch für die Steuerklasse IV mit Faktor entscheiden und wärt dann eins von sehr, sehr wenigen die dies tatsächlich tun. (Ich meine vor einigen Jahren waren es lediglich wenige hundert Paare)

Max

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Antw:Steuerklasse
« Antwort #3 am: 17.05.2019 09:20 »
An sich ist die Steuerklasse egal da sie nichts an der finalen Steuerlast ändert, wie Wasserkopp schon schrieb. Ist Geschmackssache ob man lieber nachzahlt oder dem Staat ein zinsloses Darlehen gibt.
Ich hoffe nur ihr hattet deine Frau in Lstk 3 für das vorhergehende Kind um das auf dem Netto basierende Elterngeld zu erhöhen. 
Persönlich würde ich 4/4 (ggf. mit Faktor) machen,  damit erstmal ein fairer Betrag auch beim Partner auf dem Gehaltszettel steht, bzw. 3 beim Partner falls direkt noch eine weitere Schwangerschaft ansteht.