Autor Thema: Kurzzeitig 2 Teilzeitstellen (E 8 + E 9c) beim gleichen Arbeitgeber möglich?  (Read 4697 times)

Majon

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 110
Folgender Sachverhalt:

Ich bin seit knapp 20 Jahren in einem städtischen Eigenbetrieb in Schleswig-Holstein beschäftigt und zurzeit in Entgeltgruppe 8 Stufe 6, TVöd VKA, eingruppiert. Nun habe ich mich auf eine 9c Stelle in der Stadtverwaltung (andere Dienststelle, aber gleicher Arbeitgeber) beworben.

Da ich die Tätigkeit im Eigenbetrieb seit Oktober 2005 komplett alleine, also ohne Vertretung, ausübe und außer mir niemand weiß, wann, wie welche Aufgaben zu erledigen sind, ist eine gründliche Einarbeitung meiner Nachfolgerin / meines Nachfolgers zwingend erforderlich.

Und da der Aufgabenbereich der neuen Stelle für mich komplett neu ist, muss auch ich umfassend eingearbeitet werden, bevor die jetzige Stelleninhaberin ab 01.10.2019 weg ist.

Ich habe vorgeschlagen, ab 01.06. oder 01.07. beide Stellen halbtags zu besetzen, damit die Einarbeitung gewährleistet ist, aber seitens der Personalverwaltung kam der Hinweis, dass es rechtlich nicht zulässig sei, mir auf meiner alten Stelle weiterhin Entgeltgruppe 8 Stufe 6 und gleichzeitig auf der neuen Stelle Entgeltgruppe 9c Stufe 6 zu zahlen.

Und auch mein Angebot, für einen Zeitraum von 4-6 Monaten, also während der Einarbeitungszeit, auf die stufengleiche Höhergruppierung zu verzichten, und beide Stellen halbtags für Entgeltgruppe 8 Stufe 6 zu besetzen, wurde mit dem Hinweis, dass dies tarifrechtlich nicht zulässig sei, abgelehnt. Entsprechende Quellen dafür wurden mir bisher jedoch nicht genannt...

Kennt sich hier irgendwer mit dieser Problematik aus, kann die von der Personalabteilung vorgebrachten Ablehnungsgründe mit entsprechenden Quellen belegen, oder hat eventuell einen Lösungsvorschlag?
« Last Edit: 17.05.2019 11:14 von Majon »

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Das ist meines Erachtens eine Frage der Verhandlung, ab wann du höhergruppiert werden sollst. Fakt ist, wenn dir zum Zeitpunkt X Aufgaben übertragen sind, bei der die auszuübende Tätigkeit eine EG 9c rechtfertigt, steht dir das entsprechende Entgelt zu.

Ich würde mir übrigens insoweit keine größeren Gedanken machen - wenn der AG dein Angebot, deine Nachfolger/-in im Eigenbetrieb einzuarbeiten nicht wahrnimmt, ist dies seine Entscheidung. Entscheidend für dich ist, ob wann du die Aufgaben nach EG 9c wahrnehmen und entsprechend eingearbeitet werden sollst.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,264
Ich habe vorgeschlagen, ab 01.06. oder 01.07. beide Stellen halbtags zu besetzen, damit die Einarbeitung gewährleistet ist, aber seitens der Personalverwaltung kam der Hinweis, dass es rechtlich nicht zulässig sei, mir auf meiner alten Stelle weiterhin Entgeltgruppe 8 Stufe 6 und gleichzeitig auf der neuen Stelle Entgeltgruppe 9c Stufe 6 zu zahlen.
...
Ablehnungsgründe mit entsprechenden Quellen belegen, oder hat eventuell einen Lösungsvorschlag?
Ganz einfache Lösung:
Übertragung der Tätigkeiten der neuen Stelle zu 50%.
Bei Beibehaltung der alten Tätigkeiten zu 50%.
Ergebnis: eventuell ein Entgelt von 9c oder 8
je nach zuschnittt der dann auszuübenden Tätigkeiten.
Wo ist jetzt das Problem?
Wenn das problem darinb betsteht, dass sie dir erst ab 1.10. E9c bezahlen wollen, dann gibt es noch die alternative:
Übertragung der Tätigkeiten zum 1.10. und vorher gehst du halt auf Anweisung deines Chefs zu deiner neuen Stelle halbtags hin und lässt dich einweisen.
Tarifrechtlich erlaubt, du hast dann kein Anrecht auf die Bezahlung, weil sie dir nicht übertragen wurde.
Wirst aber trotzdem eingewiesen (und verzichtest halt auf das Geld).

Majon

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 110
Ich habe vorgeschlagen, ab 01.06. oder 01.07. beide Stellen halbtags zu besetzen, damit die Einarbeitung gewährleistet ist, aber seitens der Personalverwaltung kam der Hinweis, dass es rechtlich nicht zulässig sei, mir auf meiner alten Stelle weiterhin Entgeltgruppe 8 Stufe 6 und gleichzeitig auf der neuen Stelle Entgeltgruppe 9c Stufe 6 zu zahlen.
...
Ablehnungsgründe mit entsprechenden Quellen belegen, oder hat eventuell einen Lösungsvorschlag?
Übertragung der Tätigkeiten zum 1.10. und vorher gehst du halt auf Anweisung deines Chefs zu deiner neuen Stelle halbtags hin und lässt dich einweisen.
Tarifrechtlich erlaubt, du hast dann kein Anrecht auf die Bezahlung, weil sie dir nicht übertragen wurde.
Wirst aber trotzdem eingewiesen (und verzichtest halt auf das Geld).

Vielen Dank! Das klingt doch nach einer praktikablen Lösung!