Autor Thema: [Allg] Familienversicherung Kind  (Read 7179 times)

Matthl

  • Gast
[Allg] Familienversicherung Kind
« am: 18.05.2019 09:31 »
Hallo,

ich hätte eine Frage zur Familienversicherung und auch speziell hinsichtlich deren Ausprägung für Beamte. Viellicht hat jemand einen Tipp.

Situation:
Wir sind verheiratet, 1 Kind.
Mann Beamter Bayern A11 Stufe 6. PKV 50% Beihilfe. Nebenberufliche Einkünfte.
Frau noch Elternzeit, ab 30.5.2019 voraussichtlich arbeitssuchend. Versichert in GKV.
Unser Kind ist familienversichert über Frau in der GKV.

Die GKV wirft unser Kind rückwirkend aus der Familienversicherung, da das Gesamteinkommen des PKV versicherten Mannes 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet und dieses regelmäßig das Gesamteinkommen der GKV Frau überschreitet.

Tatsächlich hatte der Mann laut Einkommenssteuererklärung in 2018 Gesamteinkünfte von 59.435€.
Grenze 2018: 59.400 €.
Grenze 2019: 60.750 €

Meine Fragen und ich suche nach einem Ausweg:
- Ist es so, dass mit der Grenze des Vorjahres verglichen wird? Für 2019 wäre die Grenze bei 60.750 €.
- Was ist als"Gesamteinkommen" speziell bei Beamten zu betrachten? Laut https://tinyurl.com/y436rxbm wären zur Berechnung des Gesamteinkommens Familienzuschläge nicht zu berücksichtigen. Beim Mann wären das 250 € (verh. 1 Kind) pro Monat. Diese müsste die GKV korrekterweise doch bei der Berechnung des Gesamteinkommens abziehen?!

Hat jemand Erfahrungen oder Tipps hierzu, die uns weiterhelfen könnten? Wir würden gerne in der GKV bleiben, zumal wir dieses Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze sicher nicht erreichen werden.

Viele Grüße
Matthias

Edit: Bitte entschuldigen Sie. Ich habe das Forum "allg. Diskussion" übersehen. Vielleicht wäre meine Frage dort besser platziert.


Mayday

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  • Beiträge: 175
Antw:[Allg] Familienversicherung Kind
« Antwort #1 am: 18.05.2019 12:29 »
Wir würden gerne in der GKV bleiben...

Wer ist wir? Du bist doch schon in der PKV.

Mann Beamter Bayern A11 Stufe 6. PKV 50% Beihilfe. Nebenberufliche Einkünfte.

...zumal wir dieses Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze sicher nicht erreichen werden.

Sicher? Auch mit der rückwirkenden Besoldungserhöhung für 2019 nicht?

Matthl

  • Gast
Antw:[Allg] Familienversicherung Kind
« Antwort #2 am: 18.05.2019 14:28 »
Zitat
Wer ist wir? Du bist doch schon in der PKV.
Wir ist Frau und Kind. Schlecht formuliert. Mann bleibt in PKV.
Besser: "Wir würden gerne das Kind in der GKV lassen."

Zitat
Sicher? Auch mit der rückwirkenden Besoldungserhöhung für 2019 nicht?
Nebentätigkeit fällt 2019 weg. Kommen nie und nimmer an die Entgeltgrenze.
Verstehe aber auch den Sinn Dieser Rückfrage nicht.

TonyBox

  • Gast
Antw:[Allg] Familienversicherung Kind
« Antwort #3 am: 20.05.2019 08:07 »
Hallo zusammen,

bei der Berechnung der GKV geht diese so vor, dass Sie einerseits das Vorjahr überprüft (ob Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde) und schaut voraus für das nächste Jahr (ob diese möglicherweise überschritten wird, mit den Vorjahreswerten wird hochgerechnet).

Die Krankenkasse prüft hier, zwei Punkte:
1) Verdient der Hauptverdiener mehr als der andere?
2) Ist der Hauptverdiener oberhalb der Versicherungspflichtgrenze?
=> Nur wenn beide kumulativ (zusammen) erfüllt sind muss das Kind privat versichert werden, ansonsten kann es in der Familienversicherung des anderen kostenlos mitversichert werden.

Ja es müssen Bezüge, die auf Rücksicht der Familie gezahlt werden (Familienzuschläge) bei der Berechnung abgezogen werden. Auch Werbungskosten (steuerrechtlicher Begriff) sind noch als Abzugsbetrag zu berücksichtigen.

Ich versuche es an einem Beispiel zu erläutern (s.u.). Bei Fragen einfach melden.  :)

Beispiel: 2018               
=   Einnahme aus Beamtenverhältnis (Jahr)    65.000,00 €          
-   Familienzuschlag / Kinderzuschlag    5.000,00 €          
-   Ant. Fam.zuschl. Sonderzahlung    Ab 01.2017 in den monatlichen Bezügen enthalten (in NRW)          
=   Zwischensumme    60.000,00 €          
-   Werbungskosten            
-   Fahrtkosten    3.000,00 €          
-   Weiterbildung    200,00 €          
-   Kontoführung    16,00 €          
-   Pauschale Arbeitsmittel    104,00 €          
=   Summe EK § 19 ESTG    56.680,00 €          

+   Zinsen    801,00 €          
-   Sparerpauschalbetrag   -801,00 €          
=   Summe EK § 20 ESTG    -   €          

+   Betriebseinnahme    15.000,00 €          
-    Betriebsausgabe    10.000,00 €          
=   Summe EK (Betrieb)    5.000,00 €       (Soweit Nebentätigkeit eine Selbstständigkeit ist)   

=   Gesamtbetrag der Einkünfte    61.680,00 €          

=   Jahresentgeltgrenze 2018     59.400,00 €
         
=> In diesem Beispiel wurde die Jahresentgeltgrenze im Jahr 2018 überschritten.               
Folge: Die Kinder müssen über die private Versicherung mitversichert werden.               
Falls die Ehefrau keine Pflichtversicherungsgründe in der GKV hat (z.B. wegen Elternzeit oder Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I), müsste diese ebenfalls privat Versichert werden.   

Sobald aber nach dieser Zeit eine SV-Tägtigkeit nachgegangen wird, könnten die Kinder über die Frau in der Familienversicherung mitversichert werden, soweit die Versicherungspflichtgrenze des Jahres nicht überschritten wird.
      
« Last Edit: 20.05.2019 08:24 von TonyBox »

Matthl

  • Gast
Antw:[Allg] Familienversicherung Kind
« Antwort #4 am: 20.05.2019 11:14 »
Hallo zusammen,

und vielen Dank TonyBox für diesen traumhaft sachdienlichen und ausführlichen Beitrag!

Meine Frau war eben in der Geschäftsstelle der GKV und hat unser am Wochenende aufgesetztes Widerspruchsschreiben mit Anlagen (Bezügemitteilungen, Urteil Bundessozialgericht 2003, ...) abgegeben.
Dort berufen wir uns auf die nicht abgezogenen Familienzuschläge.

Die Sachbearbeiterin durfte nicht direkt entscheiden, meinte aber nach dem Durchlesen, unser Widerspruch dürfte so passen und durchgehen.

Alles wird gut.

Danke nochmals und

Viele Grüße
Matthl