Autor Thema: tvöd-überleitung  (Read 2642 times)

mathias

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tvöd-überleitung
« am: 19.05.2019 16:33 »
Kinderbezogene Teile des Entgeltes aus dem Ortszuschlag vom BAT zum TvÖD wurden bei zwei Arbeitnehmern im ÖD meines Wissens demjenigen zugeordnet, der das Kindergeld erhält. Was ist, wenn die Kindergeld beziehende Person wechselt? War das damals eine Entscheidung für alle Zeit oder lässt sich das noch korrigieren?

Vielen Dank! Mathias

Spid

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Antw:tvöd-überleitung
« Antwort #1 am: 19.05.2019 16:39 »
Wo ist der Sachzusammenhang der Frage zum TV-L/TV-H?

mathias

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Antw:tvöd-überleitung
« Antwort #2 am: 19.05.2019 16:54 »
War mein erster Versuch, sicherlich verrutscht. Sorry. Meine Frau und ich wurden 2005 vom BAT in den TVöD übergeleitet. Der alte Kinderzuschlag zum Ortzuschlag wurde als Besitzstand an mich weitergezahlt, da ich das Kindergeld bezog. Wenn sich dieser Bezug des Kindergeldes zur Frau verändert, ändert sich dann diese Besitzstandswahrung von mir auf sie? Oder war das damals eine Entscheidung für die Ewigkeit? Hoffentlich war ich jetzt verständlicher, es sollte eine Frage generell zum TVöD sein!  Danke!

Spid

  • Gast
Antw:tvöd-überleitung
« Antwort #3 am: 19.05.2019 17:09 »
Die Besitzstandszulage entfällt, wenn die Voraussetzungen entfallen. Da es sich um eine Besitzstandszulage handelt und sie Deiner Frau bislang nicht zusteht, kann sie für die Zukunft keinen Anspruch auf diese erwerben, weil es am entsprechenden Besitzstand fehlt, der durch die Zulage fortgeführt werden soll.

mathias

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Antw:tvöd-überleitung
« Antwort #4 am: 19.05.2019 17:15 »
Logisch - wenn auch schade. Vielen Dank!!