War mein erster Versuch, sicherlich verrutscht. Sorry. Meine Frau und ich wurden 2005 vom BAT in den TVöD übergeleitet. Der alte Kinderzuschlag zum Ortzuschlag wurde als Besitzstand an mich weitergezahlt, da ich das Kindergeld bezog. Wenn sich dieser Bezug des Kindergeldes zur Frau verändert, ändert sich dann diese Besitzstandswahrung von mir auf sie? Oder war das damals eine Entscheidung für die Ewigkeit? Hoffentlich war ich jetzt verständlicher, es sollte eine Frage generell zum TVöD sein! Danke!