Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt

Dienstjubiläum

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Marion:
Hallo, ich befinde mich in Altersteilzeit.
Der Eintritt in den Dienst beim bischöflichen Ordinariat begann 1. September 1995.
Im August 2020 endet die Besoldung und ich beziehe Rente.
1. September 2020 habe ich 25jähriges Dienstjubiläum.
Bekomme ich keine Sonderzahlung mehr??
Mit freundlichen Grüßen Marion

Mayday:
Wenn Rentenbeginn der 01.09.2020 ist, müsste es IMHO noch die Sonderzahlung geben, sofern folgendes Zitat auch für den Dienst bei einem bischöflichen Ordinariat übertragbar ist...  ???


--- Zitat ---Jubiläumstag ist jeweils der Tag, der auf den Tag der Vollendung der Jubiläumsdienstzeit folgt. Endet das Beamtenverhältnis am Tag der Vollendung der Jubiläumsdienstzeit, gilt dieser als Jubiläumstag. 
--- End quote ---
  Quelle: https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_1/Feststetzungsstelle/Merkblatt_Dienstjubilaeum.pdf

Marion:
Danke für die Antwort.
Ich habe noch einmal nachgeschaut.
Mein Dienstverhältnis endet zum 31. Juli 2020, ab 1. August 2020 bekomme ich Rente.
Zum 1. September 2020  wäre ich 25. Jahre dabei. Mir fehlt quasi 1 Monat.
Mmmm, blöd.
Gruß Marion

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