Autor Thema: Zusatzversorgung ÖD  (Read 5138 times)

mafr

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Zusatzversorgung ÖD
« am: 20.05.2019 10:29 »
Hallo,
ich arbeite Hauptberuflich im Einsatzdienst einer Feuerwehr, und möchte nun einer Nebentätigkeit (Minijob) im Rettungsdienst nachgehen.

Meine Frage ist nun:
Im Hauptberuf bin ich über die ZVK Sachsen in der Betriebsrente versichert, im Nebenjob würde die VBL Ost greifen. Gibt es dort Überleitungen? Zwei Betriebsrentenkonten? Oder Erübrigt sich die Betriebsrente aus dem Nebenjob, weil es ein Nebenjob ist?

Schon mal Danke für eure hoffentlich hilfreichen Antworten!

D-x

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Antw:Zusatzversorgung ÖD
« Antwort #1 am: 20.05.2019 13:06 »

andi1504

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Antw:Zusatzversorgung ÖD
« Antwort #2 am: 20.05.2019 14:49 »
Wenn auf Deine Nebentätigkeit der TVöD anzuwenden ist und es sich um eine geringfügige Beschäftigung (bis 450 Euro mtl.) handelt, dann hast Du auch für die Nebentätigkeit Anspruch auf Versicherung bei einer Zusatzversorgungskasse.


mafr

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Antw:Zusatzversorgung ÖD
« Antwort #3 am: 21.05.2019 11:46 »
Schon mal Danke für die Antworten. Die Nebentätigkeit würde beim Roten Kreuz stattfinden welches in meinen Bereich eine Vereinbarung mit der VBL hat. Also würde ich dann ggf. als Rentner zwei Betriebsrentenzahlungen bekommen?

Scully

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Antw:Zusatzversorgung ÖD
« Antwort #4 am: 28.05.2019 13:22 »
Also für dich sollten auf jeden Fall dann auch bei der VBL Beiträge eingezahlt werden. Immerhin ist die ZusatzVersorgung größtenteils Abrbeitgeber finanziert und du selbst hat in der Regel nur ein geringen Eingenanteil. Eine geringfügige Beschäftigung ist grundsätzliche auch anmeldepflichtig.  Mit Der VBL gibt es kein Überleitungsabkommen. D. h., dass du bei beiden Kassen Anwartschaften erwirbst und im Rentenfall bei beiden Kassen auch ein Antrag auf Rente stellen muss. Die Rentenleistung werden dann seperat und unabhängig von einander ausgezahlt. 

Du solltest jedoch bei der VBL zwecks Wartezeiterfüllung (5Jahre) ein Antrag auf gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten stellen.