Autor Thema: Erfahrungsstufe nach Höhergruppierung durch Fusion  (Read 6700 times)

ShaQsta

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Guten Tag,

ich habe folgende Frage an die Mitglieder des Forums.

Ich befand mich seit November 2017 in der Entgeltgruppe E10 Stufe 4.
Mein Arbeitgeber hat zum 01.01.2018 fusioniert.
Aufgrund dieser Fusion wurde meine Bezeichnung (Titel) geändert.
Mein Aufgabengebiet ist das Gleiche geblieben.
Im Zuge der Harmonisierung in der Bezahlung der beiden Häuser wurde ich von E10 in E11 rückwirkend zum 01.06.2018 bei neuer Laufzeit der Erfahrungsstufe eingruppiert.
Eigentlich hätte ich jetzt im November 2019 den vorzeitigen Stufenaufstieg in Stufe 5 beantragt.
Somit habe ich aufgrund der Harmonisierung ein gutes dreiviertel Jahr verloren. (Sofern meine Denke richtig ist).

Ist es ok, wenn ich aufgrund einer Fusion und deren Harmonisierung in der Bezahlung neu bewertet werde und dadurch Laufzeit bei den Erfahrungsstufen verliere?

Vielen Dank vorab für die helfenden Antworten.
Grüße
ShaQsta
 

Spid

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Antw:Erfahrungsstufe nach Höhergruppierung durch Fusion
« Antwort #1 am: 20.05.2019 21:04 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Rechtsmeinung des AG ist dafür regelmäßig unbeachtlich. Sofern E11 die zutreffende Eingruppierung ist und sich die auszuübende Tätigkeit nicht geändert hat, warst Du von Beginn der maßgeblichen Tätigkeit an in E11 eingruppiert.

ShaQsta

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Antw:Erfahrungsstufe nach Höhergruppierung durch Fusion
« Antwort #2 am: 21.05.2019 09:34 »
Hallo Spid,

vielen Dank für Ihre schnelle aus aussagekräftige Antwort.

Grüße
ShaQsta

MoinMoin

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Antw:Erfahrungsstufe nach Höhergruppierung durch Fusion
« Antwort #3 am: 21.05.2019 17:26 »
und einen vorzeitigen Stufenaufstieg kann man nicht beantragen, darüber entscheidet der AG nach gutdünken.
Man kann es natürlich anregen, das es gemacht wird, das kannste allerdings jederzeit.

nichts_tun

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Antw:Erfahrungsstufe nach Höhergruppierung durch Fusion
« Antwort #4 am: 21.05.2019 21:10 »
@MoinMoin: Na gut, man kann seinem unmittelbar Vorgesetzten auf diese Möglichkeit aufmerksam machen, falls er nicht von selbst darauf kommt...

MoinMoin

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Antw:Erfahrungsstufe nach Höhergruppierung durch Fusion
« Antwort #5 am: 22.05.2019 10:08 »
@MoinMoin: Na gut, man kann seinem unmittelbar Vorgesetzten auf diese Möglichkeit aufmerksam machen, falls er nicht von selbst darauf kommt...
Und ihm natürlich schon mal eine entsprechend Vorlage schreiben, damit er es nicht falsch macht und schneller in die Füße kommt.
Aber es ist und bleibt eben kein Antrag.
Und ja, in der Regel, kommt kein AG oder Vorgesetzter von selbst drauf. Denn die sind fast alle Nulpen im Bereich HR Management. Insbesondere wenn sie denn auch noch Beamte sind.
Traurige Realität 😭

Laemat

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Antw:Erfahrungsstufe nach Höhergruppierung durch Fusion
« Antwort #6 am: 22.05.2019 11:09 »
handelt es sich um eine Behörde im Geschäftsbereich des BMVI?