Autor Thema: Abordnung eines Mitarbeiters  (Read 5410 times)

Spid

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Antw:Abordnung eines Mitarbeiters
« Antwort #15 am: 21.05.2019 15:29 »
Niemand hat behauptet, daß es nicht nachteilig wäre, sich an solche selbst auferlegten Ordnungen nicht zu halten. Aber ob der AG sich so oder so organisieren möchte, eröffnet schlicht keine Ansprüche des AN gegen diesen, im Gegensatz zu einer entsprechenden Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder gar einer arbeitsvertraglichen Regelung.

Kaffeetassensucher

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Antw:Abordnung eines Mitarbeiters
« Antwort #16 am: 21.05.2019 15:34 »
Sinn ist zwar ggf. rechtlich unbedeutend, eröffnet aber für mich Verständnis dafür, wie andere handeln. Der Sinn hier wäre eine Transparenz gegenüber den Mitarbeitern. "Schaut her, dies sind meine Spielregeln und ich habe vor, mich auch an diese zu halten" würde Vertrauen schaffen.

Umgekehrt führt sich der Mitarbeiter vor den Kopf gestoßen, wenn der Arbeitgeber die selbst gemachten Regeln nicht einhalten wollte. Glaubwürdig wäre anders.

Das ist aber dann das Problem des Arbeitgebers in Hinblick auf das Arbeitsklima. Wenn er ständig nach Lust und Laune verfährt und die Arbeitnehmer sich nicht darauf verlassen können, dass er sich an die selbst aufgestellten Regeln hält, muss er sich nicht wundern, wenn diese sich im schlimmsten Fall dann lieber einen anderen Arbeitgeber suchen oder auch mal ein bisschen öfter krank sind. Das ist dann halt eher eine Frage des Fingerspitzengefühls des Arbeitgebers, wie weit er gehen kann, ohne das Vertrauen seiner Arbeitnehmer zu verlieren.



Lars73

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Antw:Abordnung eines Mitarbeiters
« Antwort #17 am: 21.05.2019 15:43 »
Die Regel des Arbeitgeber erlaubt Ausnahmen. Als solches hält er sich an die Regel...
Das es aus organisatorischer Sicht und aus Gründen der Personalführsorge in der Regel keine kluge Lösung ist einen Mitarbeiter drei Facheinheiten zuzuordnen ist klar. Aber machen kann man es. Als Mitarbeiter sollte man auf die Probleme hinweisen und um klare Vorgaben bitten wie mit den Besprechungen in der Organisationseinheiten umzugehen ist.
Daneben könnte er die Aufgabe ggf. auch innerhalb der bestehenden organisatorischen Einbindung vornehmen. Natürlich darf der Mitarbeiter und auch der Personalrat Vorschläge machen wie man es besser ausgestalten könnte. Dabei kann man auch auf die GO Hinweisen. Aber Rechte lassen sich daraus nicht ableiten.