Autor Thema: Antrag auf Höhergruppierung  (Read 6278 times)

Elternzeit123

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Antrag auf Höhergruppierung
« am: 21.05.2019 12:08 »
Guten Tag,
ich bin zur Zeit als SB Haushalt in die Entgeltgruppe E 6 Stufe 5 eingestellt. Die Stellenbewertung ist schon etwa 10 Jahre alt. Ich war aufgrund von 2 Schwangerschaften nun fast 4 Jahre durchweg in Elternzeit. In dieser Elternzeit hat sich meine Tätigkeit digitalisiert bzw. haben wir auch weitere Aufgaben hinzubekommen. Eine meiner Kolleginnen hat deshalb einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt und diesen aus bewilligt bekommen.

Nun möchte ich auch einen Antrag stellen. Aber nach welchen § erfolgt die Überprüfung? § 12 TVÖD VKA?

Erfolgt die Höhergruppierung nun zum Monat des Antrages (Mai 2019) oder zum Monat der Rückkehr aus der Elternzeit (November 2018)?...oder sogar zum Monat der Einführung des elektron. Rechnungsdurchlaufes (irgendwann 2017 - dort war ich aber in Elternzeit)?

Hintergrund ist, dass ich seit 04/2019 in die Stufe 5 aufgestiegen bin. Bei einer Höhergruppierung vor April 2019 würde ich dann fast 4 Jahre Stufenlaufzeit verlieren. Ist das korrekt?

Schon einmal danke für eure Hilfe!

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 21.05.2019 12:11 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür - außer in den Fällen des §29b TVÜ-VKA - weder vorgesehen noch erforderlich, er ist vielmehr im Hinblick auf die Eingruppierung ebenso unbeachtlich wie die Stellenbewertung durch den AG. Besteht ein Eingruppierungsirrtum, ist er zu dem Zeitpunkt zu korrigieren, als er entstanden ist.

Kryne

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 27.05.2019 09:23 »
Ganz banal gesagt, wenn dein AG dich nicht von sich aus höher gruppiert hat würde ich persönlich jetzt einfach den Antrag analog zum Antrag deiner Kollegin stellen.

Wieso fragst du sie nicht ? Bei ihr scheint das ja alles geklappt zu haben. Oder soll das "geräuschlos" ablaufen ? Kollegen die nach 4 Jahren Elternzeit kommen und erst mal eine Höhergruppierung wollen sind vermutlich bei den übrigen Kollgen nicht sonderlich beliebt :D

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 27.05.2019 09:31 »
Die Schilderung der TE weist doch deutlich auf eine Tätigkeitsänderung nach dem 31.12.2016 hin. Mithin gibt es keinen Antrag, der sich auf ihre jetzige Eingruppierung auswirkt, den sie stellen könnte.

Kryne

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 27.05.2019 09:48 »
Die Schilderung der TE weist doch deutlich auf eine Tätigkeitsänderung nach dem 31.12.2016 hin. Mithin gibt es keinen Antrag, der sich auf ihre jetzige Eingruppierung auswirkt, den sie stellen könnte.

Nur wenn der AG von sich aus nicht handelt muss der AN ja irgendwie aktiv werden. Antrag ist da vielleicht das falsche Wort, nur irgendwie muss man die Maschinerie ja in Bewegung setzen.

EricB

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 28.05.2019 17:49 »
Am besten die Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber (bis zu 6 Monate rückwirkend) schriftlich geltend machen. Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert (Frist setzen?) -> Klage