Autor Thema: Antrag Überleitung EG 8 auf EG 9a - Umsetzung  (Read 3276 times)

Vroni1904

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Hallo zusammen, ich hoffe jemand hat einen Rat für uns.

Ich bin am 01.04.2017 in EG 8 eingestellt worden. Auf Anraten des Personalrates  habe ich direkt den Antrag auf Überleitung in EG 9a auf Grund er Überleitung des neuen EGO  gestellt. Der Antrag wurde im Oktober 2017 gestellt.
Wir erfüllen mit unserer Tätigkeit definitiv die Merkmale der EG 9a. Die zuständigen Mitarbeiter für diese Anträge hoffen, dass sie bis Ende des Jahres die Anträge bearbeiten können (dann sind es 2 Jahre Bearbeitungszeit)

Es gibt keine Stellenbeschreibungen im Haus.

Nun meine Frage:
Was passiert zB. bei einer Umsetzung innerhalb der Behörde? Aktuell bin ich EG 8, weiß aber dass ich Anspruch auf EG 9a habe, weil ich die Tätigkeiten dafür ausführe. Habe ich bei einer Umsetzung schon Anspruch darauf zu sagen, dass ich nur Tätigkeiten im Rahmen für EG 9a ausführen möchte? Gibt es schon so etwas wie Bestandschutz in der „Phase der Antragsstellung?“. Nur weil der Arbeitgeber sich 2 Jahre Zeit lässt, kann es ja nicht sein, dass man dadurch Nachteile hat.

Gibt es irgendwelche Fristen die der Arbeitgeber einhalten muss?

Viele Grüße Vroni

Spid

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Antw:Antrag Überleitung EG 8 auf EG 9a - Umsetzung
« Antwort #1 am: 21.05.2019 12:18 »
Ein Antrag auf Höhergruppierung nach §29b TVÜ-VKA konnte nur für in die Entgeltordnung übergeleietete Beschäftigte, mithin solche, deren Arbeitsverhältnis sich über den 31.12.2016 hinaus bei unverändert auszuübender Tätigkeit fortsetzte. TB, die nach dem 31.12.2016 eingestellt wurde oder deren auszuübende Tätigkeit sich nach diesem Zeitpunkt änderte, sind bereits entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Was für eine gequirlte Kacke PR manchmal raten...

nichts_tun

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Antw:Antrag Überleitung EG 8 auf EG 9a - Umsetzung
« Antwort #2 am: 21.05.2019 21:06 »
Nun meine Frage:
Was passiert zB. bei einer Umsetzung innerhalb der Behörde? Aktuell bin ich EG 8, weiß aber dass ich Anspruch auf EG 9a habe, weil ich die Tätigkeiten dafür ausführe. Habe ich bei einer Umsetzung schon Anspruch darauf zu sagen, dass ich nur Tätigkeiten im Rahmen für EG 9a ausführen möchte? Gibt es schon so etwas wie Bestandschutz in der „Phase der Antragsstellung?“. Nur weil der Arbeitgeber sich 2 Jahre Zeit lässt, kann es ja nicht sein, dass man dadurch Nachteile hat.

Nein. Du hast keinen Anspruch auf EG 9a. Du kannst umgesetzt werden, wenn dir Tätigkeiten entsprechend der Entgeltgruppe 8 übertragen werden (keine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeiten). Sollten dir höherwertige Tätigkeiten übertragen werden, muss dies von offzieller Stelle - im Regelfall der Personalabteilung - erfolgen. Du kannst dich sicherlich auch auf höherwertig ausgeschriebene Stellen bewerben.