Hallo,
mir ist bewusst, dass eine Elternzeit nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet wird, d.h. ein Stufenaufstieg verschiebt sich um die Dauer der Elternzeit.
Gilt diese Regelung nur für ganze Kalendermonate, in denen ich Elternzeit genommen haben oder ist dies unabhängig davon? Ein Beispiel möchte ich im Zusammenhang mit Urlaubstagen nennen: nehme ich 2x 1 Monat Elternzeit und die Monate sind nicht deckungsgleich mit Kalendermonaten, so wird mir kein Urlaubstag gestrichen.
Verhält dies sich auch mit der Anrechnung auf Stufenlaufzeiten so? D.h. wenn ich 2x 1 Monat Elternzeit habe und diese nicht am Monatsersten beginnen, werden mir diese beiden Monate dann als Beschäftigungszeit angerechnet, so dass sich meine Stufensteigerung nicht nach hinten verschiebt?
Danke im voraus.