Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechsel von E13 TV-L auf E11 TV-öD
Bastel:
Es ist doch noch gar nicht klar, ob er bei seinem jetzigen AG überhaupt mal unbefristet übernommen wird. Das kann sich über Jahre hinziehen und am Schluss steht man mit leeren Händen da.
Ich würde in die Heimat wechseln und mich danach auf die Suche nach etwas unbefristetem machen.
Laemat:
Ich habe vor kurzem mal das monatliche Netto E10 Bund zu A10 Kommune Mecklenburg Vorpommern verglichen, da braucht man keine Verbeamtung anstreben....
Da Beamtenstellen inzwischen nach Gutsherrenart vergeben werden kann dir keiner Sagen ob du dir was verbaust oder auch nicht.
Max:
--- Zitat von: ThomasH am 21.05.2019 17:01 ---
Hinzu kommt: Auch die neue Stelle wäre zunächst auf 3 Jahre und nach (erfolgreicher) Beantragung beim Bund nochmal auf 2 weitere Jahre befristet (es handelt sich um ein vom Bund gefördertes Projekt). Sollte sich die Befristung nach deren Ablauf in eine unbefristete Stelle wandeln, wie stehen die Chancen auf eine Verbeamtung im TV-öD? Im höheren Dienst auf Landesebene (TV-L) ist die Verbeamtung auf A13 hier mehr oder weniger gängige Praxis, ich weiß jedoch nicht wie es diesbezüglich auf kommunaler Ebene (TV-öD) aussieht… Wenn ja, müsste ich zunächst mit einer „niedrigeren“ Verbeamtung auf A9/10 rechnen?
Lange Rede, kurzer Sinn: Mein Ziel ist es irgendwann auf A13 verbeamtet zu werden. Verbaue ich mir diese Möglichkeit wenn ich den neuen E11 TV-öD Job annehme?
--- End quote ---
1. Von E11 mal wieder auf E/A13 ist höchst unwahrscheinlich.
2. Hört sich nach Projektstelle ohne tatsächliche Planstelle an. Verbeamtung unwahrscheinlich, Entfristung unsicher.
Schinkensandwich:
--- Zitat von: ThomasH am 21.05.2019 17:01 --- Im höheren Dienst auf Landesebene (TV-L) ist die Verbeamtung auf A13 hier mehr oder weniger gängige Praxis, ich weiß jedoch nicht wie es diesbezüglich auf kommunaler Ebene (TV-öD) aussieht…
--- End quote ---
Das kann man so pauschal überhaupt nicht sagen, dass im Geltungsbereich des TV-L eine Verbeamtung gängige Praxis sei. Wenn man in einem Landesministerium etc. arbeitet, dann vielleicht, aber ich kenne eine ganze Reihe von Landesbehörden, da sind entweder kaum Leute verbeamtet oder maximal die Führungskräfte.
Natürlich ist es in einer Kommune noch extremer. In kleineren Städten, da ist vielleicht der geschäftsleitende Beamte der einzige in A13 (wenn überhaupt, oft auch nur in A12).
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