Hallo, ich arbeite als Tarifbeschäftigte bei der Staatsanwaltschaft Die Stelle war ausgeschrieben mit E6. Davor habe ich einen artverwandten Beruf gelernt - Rechtsanwaltsfachangestellte. Ich habe davor nie im öffentlichen Dienst gearbeitet aber ca. vier Jahre Berufserfahrung (abgesehen von der Ausbildung natürlich).
Leider wurde ich in der Erfahrungsstufe 1 eingestuft.
Ich war mit am Anfang nicht sicher, ob das so richtig ist, habe es aber auf sich beruhen lassen.
Nun habe ich von einer Freundin erfahren, die bei der Polizei eingestellt wurde, dass sie in die dritte Erfahrungsstufe eingestuft wurde. Sie hatte genauso viel Berufserfahrung wie ich und auch den selben Ausbildungsberuf. Sie ist angestellt als Regierungsbeschäftigte (keine Polizistin!) und ich als Justizbeschäftigte.
Soweit ich rechechiert habe, bekommen wir beide TVL und auch sonst finde ich keinen Unterschied, warum ich nicht in der dritten Erfahrungsstufe eingestellt wurde.
Der einzige Unterscheid ist, dass ihre Stelle unbefristet und meine befristet (aber schon mal verlängert wurde) ist. Außerdem bekommt sie E8 und ich E6. Aber das ist ja nicht das Problem, es geht mir nur um die Erfahrungsstufe.
Ich habe beim LBV angerufen und es wurde mir mitgeteilt, dass so wie es bei meiner Freundin ist, gar nicht sein darf. Wobei alle ihre Kolleginnen so eingestuft wurden.
Der Vorgesetzte meiner Freundin jedoch behauptet, dass es, so wie es bei mir ist, gar nicht sein darf. Ich hätte in E6 Stufe 3 eingestellt werden müssen.
Was tun? Wen fragen? Bin leider noch nicht in der Gewerkschaft. Hatte das Problem anfangs bei meiner Vorgesetzen angesprochen, sie war sich aber sicher, dass es so richtig ist wie es ist.