Liebe Mitglieder,
ich habe eine Frage zur Änderungskündigung bei unbefristeten Beschäftigten.
- Wann und bzw. ist eine Änderungskündigung im öffentlichen Dienst (TV-L) bei Umstrukturierung der Abteilung (Rechenzentrum) möglich?
Beispiel: Person X mit EG 9, unbefristet angestellt soll im Rahmen der Umstrukturierung eine andere Tätigkeit übertragen bekommen. Die Tätigkeit führt dazu, dass er in die EG 6 (aufgrund der Tätigkeiten) "herabgruppiert" wird.
Ist eine Rerabgruppierung oder Rückgruppierung grundsätzlich möglich?
Leider habe ich nichts greifbares beim Googlen gefunden.
Vielen Dank für eure Mühe.