Autor Thema: Änderungskündigung TV-L Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung  (Read 4004 times)

abcap13

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Liebe Mitglieder,

ich habe eine Frage zur Änderungskündigung bei unbefristeten Beschäftigten.

- Wann und bzw. ist eine Änderungskündigung im öffentlichen Dienst (TV-L) bei Umstrukturierung der Abteilung (Rechenzentrum) möglich?

Beispiel: Person X mit EG 9, unbefristet angestellt soll im Rahmen der Umstrukturierung eine andere Tätigkeit übertragen bekommen. Die Tätigkeit führt dazu, dass er in die EG 6 (aufgrund der Tätigkeiten) "herabgruppiert" wird.

Ist eine Rerabgruppierung oder Rückgruppierung grundsätzlich möglich?

Leider habe ich nichts greifbares beim Googlen gefunden.

Vielen Dank für eure Mühe.

Spid

  • Gast
Grundsätzlich stellen Beschäftigungsverhältnisse im öD keine Besonderheit dar. Es gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie bei Beschäftigungsverhältnissen außerhalb des öD. Ein Erschwernis einer Änderungskündigung besteht lediglich bei Erfüllern des §34 Abs. 2 Satz 1 TV-L.

abcap13

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Okay, also kann sich der AG „unliebsame“ AN via Änderungskündigung, weil die Abteilung umstrukturiert wird, entledigen? Verstehe ich das richtig?

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,106
Okay, also kann sich der AG „unliebsame“ AN via Änderungskündigung, weil die Abteilung umstrukturiert wird, entledigen? Verstehe ich das richtig?
Via Änderungskündigung kann man sich keines Arbeitnehmers entledigen. Dazu wäre eine Kündigung notwendig.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,262
Wenn nach Umstrukturierung im ganzen Unternehmen keine EG9 Tätigkeit mehr vorhanden ist, kann dem AN eine schlechtere Arbeit angeboten werden. Natürlich sollte man sicherstellen, dass es auch keine EG8 Stelle gibt......