Hallo,
ich werde direkt nach meiner Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Nun wollen sie mir aus diesem Grund eine Probezeit geben. Gemäß § 2 (4) TV-L entfällt die Probezeit bei Übernahme von Auszubildenden im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis. Jetzt ist meine Frage: Wenn ich den Arbeitsvertrag so unterzeichne, könnte ich im Falle des Falles dagegen vorgehen da die Probezeit ungültig ist. Oder gilt sie mit Unterzeichnung obwohl es nicht rechtmäßig ist? Oder wäre dann sogar der ganze Vertrag ungültig? Ich würde ungern vor der Unterzeichnung etwas sagen, aus Sorge, sie nehmen mich dann doch nicht oder bieten mir stattdessen nur einen befristeten Vertrag an...
Vielen Dank und herzliche Grüße Axel