Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Probezeit nach Ausbildung
Lars73:
Die Ausbildungszeit gilt für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetz mit.
Skedee Wedee:
--- Zitat von: Fragmon am 23.05.2019 12:33 ---Die Probezeit spielt für eine Kündigung generell keine Rolle. Selbst wenn sie nicht zulässig ist, kann man dich innerhalb der ersten sechs Monate ohne Grund rausschmeißen.
--- End quote ---
Das ist vorliegend falsch.
--- Zitat von: Lars73 am 23.05.2019 12:45 ---Die Ausbildungszeit gilt für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetz mit.
--- End quote ---
Genau. ;)
Fragmon:
--- Zitat von: Skedee Wedee am 23.05.2019 22:28 ---
--- Zitat von: Fragmon am 23.05.2019 12:33 ---Die Probezeit spielt für eine Kündigung generell keine Rolle. Selbst wenn sie nicht zulässig ist, kann man dich innerhalb der ersten sechs Monate ohne Grund rausschmeißen.
--- End quote ---
Das ist vorliegend falsch.
--- Zitat von: Lars73 am 23.05.2019 12:45 ---Die Ausbildungszeit gilt für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetz mit.
--- End quote ---
Genau. ;)
--- End quote ---
Man lernt nie aus, dass wird wieder spannend, dass den angehenden vfa zu erklären, dass Ausbildungszeiten und Arbeitszeiten nicht identisch sind, außer.....
ike:
Für §34 TV-L sind Ausbildungszeiten aber nicht relevant, oder?
Ich meine alle drei Absätze.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version