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Probezeit nach Ausbildung

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Lars73:
Die Ausbildungszeit gilt für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetz mit.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: Fragmon am 23.05.2019 12:33 ---Die Probezeit spielt für eine Kündigung generell keine Rolle. Selbst wenn sie nicht zulässig ist, kann man dich innerhalb der ersten sechs Monate ohne Grund rausschmeißen.

--- End quote ---

Das ist vorliegend falsch.



--- Zitat von: Lars73 am 23.05.2019 12:45 ---Die Ausbildungszeit gilt für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetz mit.

--- End quote ---

Genau.  ;)

Fragmon:

--- Zitat von: Skedee Wedee am 23.05.2019 22:28 ---
--- Zitat von: Fragmon am 23.05.2019 12:33 ---Die Probezeit spielt für eine Kündigung generell keine Rolle. Selbst wenn sie nicht zulässig ist, kann man dich innerhalb der ersten sechs Monate ohne Grund rausschmeißen.

--- End quote ---

Das ist vorliegend falsch.



--- Zitat von: Lars73 am 23.05.2019 12:45 ---Die Ausbildungszeit gilt für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetz mit.

--- End quote ---

Genau.  ;)

--- End quote ---

Man lernt nie aus, dass wird wieder spannend, dass den angehenden vfa zu erklären, dass Ausbildungszeiten und Arbeitszeiten nicht identisch sind, außer..... 

ike:
Für §34 TV-L sind Ausbildungszeiten aber nicht relevant, oder?
Ich meine alle drei Absätze.

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