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Schulhausmeister NRW

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Spid:
Der Nutzer @Texter hat doch das Notwendige ausgeführt. Bereitschaftszeiten werden in der Arbeitszeit nicht gesondert ausgewiesen. Der AG nutzt also nur sein Direktionsrecht, um Arbeitsaufträge zu erteilen, die in der ausgewiesenen Arbeitszeit einschließlich Bereitschaftszeiten zu erledigen sind.

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