Autor Thema: [BY] persönliche Stellenhebung Beamter-Bayern Kommune möglich?  (Read 4904 times)

moonkible

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Hallo zusammen.
Bin in einer größeren südbayerischen Kommune tätig. Bin dort auf einer A9/A10 Stelle in A10 tätig.
Die Arbeit gefällt mir grundsätzlich gut und könnte mir dies auch noch weitere Jahre vorstellen, die Aussicht auf Dauerhaft A10 gefällt mir da allerdings schon weniger.

Bei uns in der Abteilung gibt es einige Kollegen, die mit zusätzlichen Aufgaben betraut sind (Prozessvertretung vor Gericht). Diese haben wohl angeblich auch "nur" A10 Stellen wurde jedoch aufgrund einer persönlichen Stellenhebung in A11 befördert.

 Frage : ist sowas tatsächlich möglich? und wenn ja nach welcher Rechtsgrundlage?
« Last Edit: 24.05.2019 01:44 von Admin2 »

Mask

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Gibt es bei euch Dienstpostenbewertung ? Wenn ja wie ist diese ausgestaltet (spitz/gebündelt) ? ´

Dienstposten sind grds. sachgerecht zu bewerten und den Besoldungsgruppen zuzuordnen, ihre tatsächliche Hinterlegung mit Planstellen ist wieder etwas anderes (vgl. Topfwirtschaft)

nordbeamter

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moin,

bei kleinen Kommunen ticken die Uhren einfach anders. Stellentopfbewirtschaftung gibt's da nicht. Das ganze Beförderungsverfahren  ist nicht vergleichbar mit größeren Kommunen, Landesverwaltung oder Bund. Regelbeurteilungen gibt es nicht. Wenn man jemanden Befördern will, wird da auch mal schon eine Stelle passend gemacht. Man kann bei einer kleinen Kommune mit Mindestwartezeiten ruckzuck hochbefördert werden. Aber man kann auch auf der einmal erreichten Beförderung sitzen bleiben. Ab ca. 35000 Einwohner aufwärts kann man da von klar vorgegebenen Beförderungsabläufen ausgehen. Darunter geht manches was woanders undenkbar wäre. Man hält sich an den Mindestrahmen, aber Beförderungen im 1 Jahres-Takt sind keine Seltenheit, wenn man es von oben möchte. Es werden auch mal persönliche Zulagen gezahlt- bei Übernahme höherwertiger Aufgaben bis das Beförderungsamt erreicht wird.  Wirklich eine andere Beförderungswelt....

Mask

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moin, bei kleinen Kommunen ticken die Uhren einfach anders.

Das kenn ich aber der TE schreibt von einer "größeren Kommune" (was natürlich noch zu definieren wäre) aber da er mehrere Kollegen im gD in einer Abteilung hat, und diese auch Prozessvertretung wahrnehmen (ich tippe mal auf Sozialhilfe und Vertretung vor dem SG) gehe ich schon von einer "richtigen Stadt" aus :) :)

was_guckst_du

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..jo mei...past scho 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen