moin,
bei kleinen Kommunen ticken die Uhren einfach anders. Stellentopfbewirtschaftung gibt's da nicht. Das ganze Beförderungsverfahren ist nicht vergleichbar mit größeren Kommunen, Landesverwaltung oder Bund. Regelbeurteilungen gibt es nicht. Wenn man jemanden Befördern will, wird da auch mal schon eine Stelle passend gemacht. Man kann bei einer kleinen Kommune mit Mindestwartezeiten ruckzuck hochbefördert werden. Aber man kann auch auf der einmal erreichten Beförderung sitzen bleiben. Ab ca. 35000 Einwohner aufwärts kann man da von klar vorgegebenen Beförderungsabläufen ausgehen. Darunter geht manches was woanders undenkbar wäre. Man hält sich an den Mindestrahmen, aber Beförderungen im 1 Jahres-Takt sind keine Seltenheit, wenn man es von oben möchte. Es werden auch mal persönliche Zulagen gezahlt- bei Übernahme höherwertiger Aufgaben bis das Beförderungsamt erreicht wird. Wirklich eine andere Beförderungswelt....