Hallo Zusammen - bin der Neue
Hab natürlich gleich mal eine Frage:
Ich bin Ordnungspolizeibeamter in einer hessischen Kommune.
Nach Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung ab 01.01.17 stellte ich einen Antrag auf Überleitung von der "alten" EG8 in die EG 9a. Hierzu habe ich bis heute keinen positiven oder negativen Bescheid bekommen, da ein Kollege aktuell noch gegen die Dienststellenleitung auf Eingruppierung in die EG 9 klagt, Klage läuft seit 2015. Macht ja nichts, ich habe ja Anspruch auf Nachzahlung seit 01.01.17, wenn seine Klage positiv verläuft und wir alle Übergeleitet werden sollten.
Mein Problem ist nun jedoch: Ich wechsle meinen Dienstort und bin ab 01.08.19 in einer anderen Stadt als Stadtpolizist (mit EG 9a) tätig. Verliere ich mit der Kündigung meinen Anspruch auch Nachzahlung für den Zeitraum 01.01.17 - 31.07.19? Muss ich eventuell in meinem Kündigungsschreiben einen Satz einbauen, damit der Anspruch erhalten bleibt?
Bitte helft mir
Liebe Grüße