Autor Thema: Aufgaben entsprechen nicht mehr der eigentlichen Stellenbeschreibung  (Read 3890 times)

MoonShine

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Hallo Liebe Mitglieder,

ich bin seit 2015 bei einer Kommune im IT Bereich. Ich habe mich auf eine FirstLevel Stelle beworben und wurde angenommen. Folgende Aufgaben steht in meiner Stellenbewertung.

Eingruppierung E5 Stufe 3

- Annahme sämtlicher Aufträge und Störungen per Telefon/E-Mail/Ticketsystem/ persönlich
- Erfassung der Problemstellung aller erforderlichen Zusatzinformationen
- Störungen die sich sofort beheben lassen-  beheben
- Störungen die sich nicht sofort beheben lassen - weiter an 2nd Level Support eskalieren
- Entsperren und Zurücksetzen von Benutzerkonten
- Vergabe von Berechtigungen in den Gruppenrichtlinien für besondere Anliegen.
- Pflege und Instandhaltung der Ausleihhardware (Notebooks, ClickShare, Beamer usw.)
- Beratung in allen EDV Anliegen

Im ersten Jahr habe ich auch ausschließlich die o.g Tätigkeiten ausgeführt. Seit Januar 2018 kam mein Teamleiter sowie Bereichsleiter auf die Idee schleichend mir weitere Aufgaben zu geben.

- Nun mache ich ca. 50% oben genannten Aufgaben und zusätzlich folgendes:

- Betanken über SCCM von Notebooks und Clients-PCs
- Auslieferung von Scannern, Rechnern, Multifunktionsgeräten inkl. Installation und Konfiguration
- Installation und Administration von Heimarbeitsplätzen (Notebooks, Tablets, Thin-Clients etc)
- Exchange Konfigurationen auf Mobilen Endgeräten


Wie schaut das nun aus, habe ich das Anrecht auf eine Höhergruppierung, da die ich die o.g Tätigkeiten zusätzliche ausführe die nicht in meiner Stellenbeschreibung enthalten sind so mal die Kollegen die für diese Tätigkeiten eingestellt sind E8 erhalten.

Wie kann ich mich verhalten?

Ich fand die Eingruppierung für First Level Aufgaben in E5 schon zunächst recht knapp gehalten. Aber das steht auf einem anderen Blatt Papier.

Was sagt Ihr dazu?
und wenn Ich richtig liege, welche Gruppe lässt sich beantragen?


Vielen Dank für eure Unterstützung?

Spid

  • Gast
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Im übrigen beginnt die Eingruppierung in der IuKT mit E6, die dargestellte auszuübende Tätigkeit dürfte E6 Fg. 2 Teil II Abschnitt 2 EGO entsprechen. Mutmaßlich hast Du versäumt, in 2017 einen Antrag nach §29b TVÜ-VKA zu stellen.

Kat

  • Gast
Ich bezweifele, daß Teamleiter und Bereichsleiter überhaupt berechtigt sind, Aufgaben eingruppierungsrelevant zu übertragen. In den meisten Kommunen sind sie das nicht.

MoinMoin

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Kläre mit der Personalstelle, ob die zur Zeit ausgeübten Tätigkeiten auch deine auszuübenden sind.
Falls ja, dann kannst du das höhere Entgelt verlangen, falls nein, solltest du diese nicht mehr ausüben.