Bei uns, kleine Kommune in Bayern, wurde die Teiltätigkeit "Brandschutzbeauftragter" des Kollegen mit EG 7 bewertet. Berücksichtigt wurde aber nur EG 6 aufgrund Vorbemerkung Nr. 2, da er nicht in seinem Ausbildungsberuf tätig ist. Er wurde nach den handwerklichen Tätigkeiten bewertet da er Betriebshofmitarbeiter ist.