Wenn Du Deiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung nachkommst, unter angemessener Ausschöpfung Deiner persönlichen Leistungsfähigkeit zu arbeiten, ist doch alles o.k. Was Du nicht schaffst, schaffst Du eben nicht. Du könntest schließlich auch erkranken. Drohende negative Konsequenzen sehe ich da ebenfalls nicht.
Was das Zeugnis angeht, so muss dieses den gesamten Zeitraum Deiner Beschäftigung würdigen. Vielleicht hast Du ja ein Zwischenzeugnis welches noch nicht so alt ist. Das endgültige Zeugnis dürfte dann nicht wesentlich davon abweichen. Bei einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung bzgl. des Zeugnisses ist es so, dass der AG die Darlegungs- und Beweislast trägt, wenn er das Zeugnis mit einer Note schlechter als 3 formuliert. Will der AN hingegen ein Zeugnis mit einer Benotung von besser als 3 haben, dann trägt er die Darlegungs- und Beweislast hierfür.