Bestellung zum Brandschutzbeauftragten

Begonnen von Manni Kreutzer, 23.05.2019 20:52

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Manni Kreutzer

Hallo zusammen,

wer ist denn von euch zum Brandschutzbeauftragten in einer kleinen Kommune bestellt worden und hat den entsprechenden Ausbildungslehrgang durchlaufen?

Wurde eure Stelle neu bewertet oder gibt es eine Zulage o.ä.? Bzw. wie wurdet ihr eingruppiert?

Für eine kurze Info und/oder Einschätzung wäre ich euch sehr dankbar.

Gruß Manni

Spid

Welchen zeitlichen Anteil an der Gesamttätigkeit soll die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter denn haben?

Manni Kreutzer


Spid

Die Rechtsprechung hat bislang gründliche, vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen bejaht, gründliche, umfassende Fachkenntnisse jedoch verneint. Mithin wird eine positive Änderung der Eingruppierung nur bei bisheriger Eingruppierung in E8 oder niedriger zu erwarten sein.

Manni Kreutzer

Vorerst vielen Dank Spid für deine Einschätzung!

Skedee Wedee

Welche auszuübenden Tätigkeiten wurden dir für die restlichen 75% übertragen?

Manni Kreutzer

Ich bin als Liegenschaftsleiter eingesetzt, des Weiteren bin ich noch eigenverantwortlich für den Baubetriebshof und die Reinigung zuständig, ca. 22 Mitarbeiter/-innen im Team.

Squix

Zitat von: Spid in 23.05.2019 21:57
Die Rechtsprechung hat bislang gründliche, vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen bejaht, gründliche, umfassende Fachkenntnisse jedoch verneint. Mithin wird eine positive Änderung der Eingruppierung nur bei bisheriger Eingruppierung in E8 oder niedriger zu erwarten sein.

Hast du das Urteil gerade zitierfähig zur Hand? :)

Spid

U.a. LAG Hamm, Urteil v. 25.09.2009 - 19 Sa 820/09

mumble

Bei uns, kleine Kommune in Bayern, wurde die Teiltätigkeit "Brandschutzbeauftragter" des Kollegen mit EG 7 bewertet. Berücksichtigt wurde aber nur EG 6 aufgrund Vorbemerkung Nr. 2, da er nicht in seinem Ausbildungsberuf tätig ist. Er wurde nach den handwerklichen Tätigkeiten bewertet da er Betriebshofmitarbeiter ist.

Laemat

Du müsstest mit Liegenschaftsleiter und Personalverantwortung für 22 Beschäftigten schon deutlich über E8 liegen...


Spid

Beim Liegenschaftsleiter würde ich von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgehen - in anderer Konstellation könnte die bereitwillige Übernahme einer geringwertigen Tätigkeit durchaus die Gefahr der Herabgruppierung mit sich bringen.

Squix

Zitat von: Spid in 24.05.2019 06:31
U.a. LAG Hamm, Urteil v. 25.09.2009 - 19 Sa 820/09

Vielen Dank !

Alex190

Zitat von: Manni Kreutzer in 24.05.2019 15:33
EG 9b

Darf ich fragen welche Vorraussetzungen Sie benötigen um als Liegenschaftsverwalter zu arbeiten, bzw. welchen Abschluss Sie haben. Ich habe die ähnliche Konstellation, Liegenschaftsverwaltung und verantwortlich für 10 Mitarbeiter und ebenfalls als BSB bestellt.
Derzeit bin ich in EG 7 eingruppiert ich erwarte eine Höhergruppierung, aber sicher bin ich mir da nicht ob diese auch kommt.
Danke und viele Grüße