Autor Thema: Rückwirkende Höhergruppierung  (Read 2897 times)

Tina19

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Rückwirkende Höhergruppierung
« am: 24.05.2019 13:30 »
Hallo!

Seit letztem Jahr Dezember übernehme ich im Rahmen einer Umstrukturierung höherwertige Tätigkeiten. Im Rahmen dieser Umstrukturierung sollten die Aufgaben aller davon betroffenen Mitarbeiter neu bewertet werden. Die Entgeltgruppe sollten, je nach Ergebnis, gleich bleiben oder angehoben werden. Die gesamte Umstrukturierung ist aber noch immer nicht abgeschlossen.

Da wir jetzt gehört haben, dass bei einer Höhergruppierung nur für 6 Monate rückwirkend eine evtl. Differenz gezahlt wird, wollte ich mal nachfragen, ob mir jemand mitteilen kann wie wir uns nun verhalten sollen.

Müssen wir im Vorfeld für den Fall aller Fälle es schriftlich niederlegen, dass wir für den gesamten Zeitraum den Differenzbetrag geltend machen oder zählt es sowieso erst ab dem Tag wo wir wissen, dass wir durch die neue Tätigkeit in eine andere Entgeltgruppe kommen?   

Viele Grüße

Tina   

Lars73

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Antw:Rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 24.05.2019 13:37 »
Soweit seit Dezember 2018 wirksam veränderte Tätigkeiten übertragen wurden wäre die sich daraus ergebene Zahlung schriftlich einzufordern. Dabei ist die Entgeltgruppe anzugeben. Ggf. sind hilfsweise Zahlungen nach verschiedenen Entgeltgruppen zu fordern.