Autor Thema: Kann mir jemand das Prinzip der Stellenbewertung erklären?  (Read 4823 times)

Fitch

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Moin,

Ich bin der neue und habe da mal eine Frage.

Ich bin ganz neu im öffentlichem Dienst und weiss daher noch nicht so bescheid.

Nun ist es so, dass meine Kollegen, die schon 40 Jahre im Betrieb arbeiten, alle eine EG höher sind, wie ich.

Die Arbeit ist exakt dieselbe, genauso wie die Stellenbeschreibung.
Allerdings wurde die Stelle kurz vor mir neu bewertet, aber mit welchem Recht?

Wie gesagt, ist die Arbeit dieselbe geblieben.

Kann mir das jemand erklären?

Wer ist für die Bewertung der Stellen zuständig? Eine Kommission in der Personalabteilung etwa?

Vielen Dank für euer Verständnis

MfG

Fitch

Spid

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Die Bewertung von Stellen ist kein Regelungsgegenstand des TVÖD. Stellen sind tariflich unbeachtlich, TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der AG äußert - regelmäßig durch Zahlung eines entsprechenden Entgelts - lediglich eine Rechtsmeinung hinsichtlich der Eingruppierung eines TB, die die Eingruppierung selbst in keinster Weise berührt.

MoinMoin

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Und alte Kollegen bekommen oftmals mehr, weil sie durch die Überleitung aus der BAT Zeit Besitzstandwahrungen haben.

Max

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Ich sehe das Problem nicht. Anscheinend zweifelst du die Wertigkeit der Tätigkeiten gar nicht an.
Bei uns gibt es einige Leute, die eine höhere EG haben als die Stelle und übertragenen Aufgaben rechtfertigen (früher hat man das nicht so genau genommen bzw. BAT-Effekt).
Wenn diese Stelleninhaber ausscheiden, wird natürlich mit der richtigen (niedrigeren) EG nachbesetzt.

Fitch

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Moin,

Nein ich habe weder ein Problen, noch zweifel ich irdmgendwas an.
Ich will es nur erklärt haben.

Ich bin einfach immer davon ausgegangen, dass im ÖD gleiches Geld für gleiche Arbeit gilt.

Is nur ne reine Verständnisfrage.

Spid

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Wo außer in den widerwärtigen Feuchtträumen von linken Gewerkschaftern gibt es denn so einen Mist wie „gleiches Geld für gleiche Arbeit“?

Fitch

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Tja. Im ÖD, dachte ich zumindest.

MoinMoin

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Tja. Im ÖD, dachte ich zumindest.
Naja, alleine weil es ja Stufen innerheralb der EGs gibt ist das ja schon widerlegt.

Kat

  • Gast
Gleiches Geld bzw. Gehaltsgruppe  für gleiche Arbeit gilt grundsätzlich schon, aber Tätigkeiten ändern sich ja nun auch mal im Laufe eines  Lebens. Es fallen Tätigkeiten weg (beispielsweise in meinem Bereich gibt es seit einigen Jahren keine Widersprüche mehr, die alte Stellenbeschreibung enthielt aber noch Widerspruchsbearbeitung) so daß sich schon von Zeit zu Zeit mal die Bewertung angeguckt werden muss und dann kann sie auch mal sinken. Trotzdem wird kein Arbeitgeber den Leuten, die die Tätigkeit seit Jahren machen, runtergruppieren sondern nur neu eingestellte entsprechend der tatsächlichen WErtigkeit bezahlen.