Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Kann mir jemand das Prinzip der Stellenbewertung erklären?

(1/2) > >>

Fitch:
Moin,

Ich bin der neue und habe da mal eine Frage.

Ich bin ganz neu im öffentlichem Dienst und weiss daher noch nicht so bescheid.

Nun ist es so, dass meine Kollegen, die schon 40 Jahre im Betrieb arbeiten, alle eine EG höher sind, wie ich.

Die Arbeit ist exakt dieselbe, genauso wie die Stellenbeschreibung.
Allerdings wurde die Stelle kurz vor mir neu bewertet, aber mit welchem Recht?

Wie gesagt, ist die Arbeit dieselbe geblieben.

Kann mir das jemand erklären?

Wer ist für die Bewertung der Stellen zuständig? Eine Kommission in der Personalabteilung etwa?

Vielen Dank für euer Verständnis

MfG

Fitch

Spid:
Die Bewertung von Stellen ist kein Regelungsgegenstand des TVÖD. Stellen sind tariflich unbeachtlich, TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der AG äußert - regelmäßig durch Zahlung eines entsprechenden Entgelts - lediglich eine Rechtsmeinung hinsichtlich der Eingruppierung eines TB, die die Eingruppierung selbst in keinster Weise berührt.

MoinMoin:
Und alte Kollegen bekommen oftmals mehr, weil sie durch die Überleitung aus der BAT Zeit Besitzstandwahrungen haben.

Max:
Ich sehe das Problem nicht. Anscheinend zweifelst du die Wertigkeit der Tätigkeiten gar nicht an.
Bei uns gibt es einige Leute, die eine höhere EG haben als die Stelle und übertragenen Aufgaben rechtfertigen (früher hat man das nicht so genau genommen bzw. BAT-Effekt).
Wenn diese Stelleninhaber ausscheiden, wird natürlich mit der richtigen (niedrigeren) EG nachbesetzt.

Fitch:
Moin,

Nein ich habe weder ein Problen, noch zweifel ich irdmgendwas an.
Ich will es nur erklärt haben.

Ich bin einfach immer davon ausgegangen, dass im ÖD gleiches Geld für gleiche Arbeit gilt.

Is nur ne reine Verständnisfrage.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version