Und jetzt die Frage, steht und eine Zulage für Fahrten ausserhalb der Regelarbeitszeiten zu.
Mein Dienststelle möchte das wir bei nicht durchführbaren Fahrten wieder nach Hause fahren, und versetzt dann zu Dienst erscheinen. Was bei drei Kollegen dazu führen kann, das sie ca. 60km Arbeitsweg doppel fahren dürfen. Oder sogar an diesen Tag Urlaub nehmen( freiwillig)
Warum nehmen sie Urlaub?
Sie müssen nach Dienstende die Ruhezeiten einhalten, wo bleibt jedem selbst überlassen.
So weit ich weiß: wenn du um 2Uhr Feierabend hast, dann darfst du erst nach 11h (bzw. 9h wenn es dienstlich notwendig ist, muss aber ausgeglichen weren) deinen Dienst aufnehmen.
Das "Doppelt fahren verstehe daher ich nicht, sie fahren nach hause nach dem Dienst und von zuhause zum nächsten Dienst.
Wg Zulagen:
https://www.tdl-online.de/pkw-fahrer.html§4 Pauschalentgelt
(1) Für die Fahrer/Fahrerinnen wird ein Pauschalentgelt festgesetzt, mit dem das Tabellenentgelt (§ 15 Absatz 1 TV-L) sowie das Entgelt für Überstunden und Zeitzuschläge für Überstunden (§ 8 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a TV-L) abge-golten sind.
sowie:
(4) Neben dem Pauschalentgelt werden für die Arbeit an Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen, Vorfesttagen,
in der Nacht und an Samstagen Zeitzu-schläge nach Maßgabe des § 8 Absatz 1 TV-L gezahlt