Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kraftfahrer
Straubinger:
Servus in die Gemeinde
habe folgendes Anliegen
Wir Kraftfahren(6) angestellt beim Land, haben hin und wieder Fahrten nachts um 2 Uhr. Wo es auch schon vorgekommen kann, das die zu fahrende Person nicht erscheint.
Und jetzt die Frage, steht und eine Zulage für Fahrten ausserhalb der Regelarbeitszeiten zu. Mein Dienststelle möchte das wir bei nicht durchführbaren Fahrten wieder nach Hause fahren, und versetzt dann zu Dienst erscheinen. Was bei drei Kollegen dazu führen kann, das sie ca. 60km Arbeitsweg doppel fahren dürfen. Oder sogar an diesen Tag Urlaub nehmen( freiwillig)
Lg Straubinger
MoinMoin:
--- Zitat von: Straubinger am 25.05.2019 13:21 ---Und jetzt die Frage, steht und eine Zulage für Fahrten ausserhalb der Regelarbeitszeiten zu.
Mein Dienststelle möchte das wir bei nicht durchführbaren Fahrten wieder nach Hause fahren, und versetzt dann zu Dienst erscheinen. Was bei drei Kollegen dazu führen kann, das sie ca. 60km Arbeitsweg doppel fahren dürfen. Oder sogar an diesen Tag Urlaub nehmen( freiwillig)
--- End quote ---
Warum nehmen sie Urlaub?
Sie müssen nach Dienstende die Ruhezeiten einhalten, wo bleibt jedem selbst überlassen.
So weit ich weiß: wenn du um 2Uhr Feierabend hast, dann darfst du erst nach 11h (bzw. 9h wenn es dienstlich notwendig ist, muss aber ausgeglichen weren) deinen Dienst aufnehmen.
Das "Doppelt fahren verstehe daher ich nicht, sie fahren nach hause nach dem Dienst und von zuhause zum nächsten Dienst.
Wg Zulagen: https://www.tdl-online.de/pkw-fahrer.html
§4 Pauschalentgelt
(1) Für die Fahrer/Fahrerinnen wird ein Pauschalentgelt festgesetzt, mit dem das Tabellenentgelt (§ 15 Absatz 1 TV-L) sowie das Entgelt für Überstunden und Zeitzuschläge für Überstunden (§ 8 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a TV-L) abge-golten sind.
sowie:
(4) Neben dem Pauschalentgelt werden für die Arbeit an Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen, Vorfesttagen, in der Nacht und an Samstagen Zeitzu-schläge nach Maßgabe des § 8 Absatz 1 TV-L gezahlt
Straubinger:
Beispiel:
Wir haben Nachts um 2 Uhr Dienstbeginn wegen einer geplanten Fahrt: Die aber dann abgesagt wird, weil die zu fahrende Person nicht erscheint.
Deshalb sollen wir unseren Dienst unterbrechen, und zb. um 08:00 wieder anfangen.
Lg
DiVO:
Aber das ist für mich Arbeitgeberrisiko, das hier auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird.
Ich schicke ja auch nicht unsere Buchhälterin um 9 Uhr heim, weil die Belege zum Buchen von den Außenstellen noch nicht da sind sage zu ihr, dass sie um 13 Uhr wieder kommen soll.
MoinMoin:
--- Zitat von: Straubinger am 27.05.2019 18:46 ---Wir haben Nachts um 2 Uhr Dienstbeginn wegen einer geplanten Fahrt: Die aber dann abgesagt wird, weil die zu fahrende Person nicht erscheint.
Deshalb sollen wir unseren Dienst unterbrechen, und zb. um 08:00 wieder anfangen.
--- End quote ---
Wie werden solche Fahrten im Vorfeld geplant.
Habt ihr einen Dienstplan? Oder Bereitschaftsddienst? Oder Rufbereitschaft?
Daran sollte man sich dann halten.
Wenn also der AG sagt: Du musst um 2:00 Uhr am Ort X sein, und wenn du dann da bist und er sagt, er hat keine Arbeit mehr für dich, dann fährt man minimal zurück zum Dienstort, wechselt zu seinem PKW und fährt nach hause. Dann erscheint man 11 Stunden später zum Dienst und gut ist.
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