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Erzieher mit Leitungsanteilen

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zelda555:
Guten Tag,

vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe in meinem Kindergarten Leitungsanteile angeboten bekommen. Wie berechnet sich das Gehalt, wenn die 100% sich auf 2 verschiedene Stufen (SuE 8a/3 und SuE 15/2) aufteilen?

Vielen Dank im Voraus :)

Spid:
Grundsätzlich würde ich auf Grundlage von BAG Urteil v. 29.04.1992 - 4 AZR 458/91 davon ausgehen, daß dies zur Eingruppierung in S15/3 führt.

zelda555:
Aber das würde bedeuten, dass ich für meine 50% im normalen Erzieher-Gruppendienst absolut überbezahlt wäre oder? Die S15 bezieht sich ja lediglich auf die Leitungsstelle

Danke :)

MoinMoin:
Bestimmt gibt es auch in der SuE 8a/3 Tätigkeitsanteile die absolut überbezahlt sind.
Das solltest du es auch mal aufsplitten.....

Scherz beiseite. Glück gehabt, wenn 50% dieser höheren Tätigkeiten entsprechen, dann muss auch dafür gezahlt werden, vollumfänglich.
So ist das im TV klingt doof ist es zum Glück nicht.

Spid:
Vor dem Hintergrund des o.g. Urteils sehe ich nicht, daß die Gesamttätigkeit überhaupt aufgeteilt werden könnte.

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