Autor Thema: Inoffizielle Nebenakte  (Read 4400 times)

amuthon

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Inoffizielle Nebenakte
« am: 28.05.2019 09:56 »
Guten Morgen,

kurze Fallbeschreibung: ein ziviler Mitarbeiter wird zu einem Gespräch zu einem militärischen Vorgesetzten gebeten. Dort stellt er fest, dass ein vorheriger Vorgesezter eine extrem umfangreiche Akte mit Vorkommnissen angelegt hat, die den zivilen Mitarbeiter betreffen. Ihm werden Dinge vorgeworfen, die teilweise über 10 Jahre zurück liegen, aber niemals vorher angesprochen wurden.

Ohne eine Bewertung der Inhalte würde mich interessieren, ob es überhaupt gestattet ist, so eine inoffizielle Akte über Mitarbeiter zu führen und wenn ja, ob es auch seitens eines Vorgesetzten eine Verpflichtung gibt, die Punkte anzusprechen.

Danke schon mal
Max

Laemat

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Antw:Inoffizielle Nebenakte
« Antwort #1 am: 28.05.2019 14:47 »
Das Verarbeiten personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, außer ein Gesetz regelt etwas Anderes.
In deinem Fall findest du die Regelungen im Beamtengesetz/ Personalaktenrecht.

Da es im TVöD keine weiter führenden Regelungen gibt, finden die entsprechenden Regelungen auch für Tarifbeschäftigte Anwendung.

Kurz gesagt, unzulässig hoch 3!!
Vorgesetzten abmahnen, ende aus Minimaus.


Retian

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Antw:Inoffizielle Nebenakte
« Antwort #2 am: 28.05.2019 14:50 »
Hallo amuthon,

meines Wissens nach ist das Führen von Sonder- und Nebenakten prinzipiell nicht untersagt. Allerdings muss der Arbeitnehmer auch darüber informiert werden und hat vor allem auch das Recht auf Einsichtnahme.

Das Recht auf Einsichtnahme in die Personalakte umfasst dabei nicht nur die ordinäre Personalakte, sondern auch alle anderen Dokumente oder Daten die beim Arbeitgeber über den Arbeitnehmer geführt bzw. gesammelt werden.

Zu den Inhalten kann ich dir sagen, dass sofern eine arbeitsrechtliche Maßnahme entstehen soll, bspw. Er- oder Abmahnung, diese generell immer im zeitlichen Zusammenhang ausgesprochen werden sollte und nicht erst etliche Jahre später. Sollte es doch dazu kommen, kann man diese wohl bei jedem Arbeitsgericht aus der Akte wieder "herausklagen".

Interessant wäre zu wissen, um welchen Arbeitgeber es sich handelt, bzw. nach welchem ggf. Tarifrecht der Mitarbeiter angestellt ist. Es gibt nämlich tatsächlich im Rahmen des Beamtenrechtes bzw. auch für Soldaten u.ä. teilweise gesetzliche Regelungen zu Personalakten.

MfG

Retian

lowsounder

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Antw:Inoffizielle Nebenakte
« Antwort #3 am: 28.05.2019 16:32 »
Ich kann mich erinnern, dass es grad bei der Bundeswehr durchaus Nebenakten gab. Doch die wurden meines wissens ca 2013 aufgelöst. Ich bekam da nämlich einen 10cm dicken Umschlag mit allen Unterlagen die sich im Laufe der Zeit bis dahin darin gesammelt hatten mit der Begründung, dass Nebenakten nicht mehr geführt werden.

MoinMoin

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Antw:Inoffizielle Nebenakte
« Antwort #4 am: 28.05.2019 20:12 »

Kurz gesagt, unzulässig hoch 3!!
Vorgesetzten abmahnen, ende aus Minimaus.
Persönliche Notizen sind natürlich erlaubt.😄

amuthon

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Antw:Inoffizielle Nebenakte
« Antwort #5 am: 29.05.2019 09:59 »
Das Verarbeiten personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, außer ein Gesetz regelt etwas Anderes.
In deinem Fall findest du die Regelungen im Beamtengesetz/ Personalaktenrecht.

Da es im TVöD keine weiter führenden Regelungen gibt, finden die entsprechenden Regelungen auch für Tarifbeschäftigte Anwendung.
Demnach kann ich die Ausführungen, die ich im Personalaktengesetz finde und eigentlich für Beamte geschrieben sind, auch auf Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst anwenden?

Laemat

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Antw:Inoffizielle Nebenakte
« Antwort #6 am: 29.05.2019 14:10 »
ja

amuthon

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Antw:Inoffizielle Nebenakte
« Antwort #7 am: 29.05.2019 14:29 »
Vielen Dank an alle.
Die Ausführungen haben mir sehr geholfen, etwas klarer zu sehen.

Nette Grüße
Max