Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Inoffizielle Nebenakte
amuthon:
--- Zitat von: Laemat am 28.05.2019 14:47 ---Das Verarbeiten personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, außer ein Gesetz regelt etwas Anderes.
In deinem Fall findest du die Regelungen im Beamtengesetz/ Personalaktenrecht.
Da es im TVöD keine weiter führenden Regelungen gibt, finden die entsprechenden Regelungen auch für Tarifbeschäftigte Anwendung.
--- End quote ---
Demnach kann ich die Ausführungen, die ich im Personalaktengesetz finde und eigentlich für Beamte geschrieben sind, auch auf Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst anwenden?
Laemat:
ja
amuthon:
Vielen Dank an alle.
Die Ausführungen haben mir sehr geholfen, etwas klarer zu sehen.
Nette Grüße
Max
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version