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Inoffizielle Nebenakte

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amuthon:

--- Zitat von: Laemat am 28.05.2019 14:47 ---Das Verarbeiten personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, außer ein Gesetz regelt etwas Anderes.
In deinem Fall findest du die Regelungen im Beamtengesetz/ Personalaktenrecht.

Da es im TVöD keine weiter führenden Regelungen gibt, finden die entsprechenden Regelungen auch für Tarifbeschäftigte Anwendung.

--- End quote ---
Demnach kann ich die Ausführungen, die ich im Personalaktengesetz finde und eigentlich für Beamte geschrieben sind, auch auf Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst anwenden?

Laemat:
ja

amuthon:
Vielen Dank an alle.
Die Ausführungen haben mir sehr geholfen, etwas klarer zu sehen.

Nette Grüße
Max

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